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kung von Lauingen an Fuld beruht vielmehr auf einer andern
Stelle: (ibid. p. 309 Tr. 32.) wo ein gewisser Scoran
praedia sua in Vuihingewe, Lougingen et Zimbra
nebst 20 Leibeignen schenkt, und ibid. Nro 24 wo ebenfalls
Schankungen in Lougingen und Altheim, mit dem Bey-
laß „juxt. rip. Danubii“ genannt werden,
9. Das Ries.
Die Erklärung von Hasareod mit Häfenried bey Kaisers-
heim, ist ganz unzulässig. Bey Falkenst. Cod. dipl. Nord-
gav Nro 5 wird Hasenried in derselben Urkunde auch Her-
renried genannt, seine Lage, „super fluv. Altmuhle-
bezeichnet, und erscheint sowohl hier als Nro 7 als Abbatia,
was das Dörflein Häfenried nie war. Und dann das Un-
gereimte dieses Weges: erst wesllich, dann südlich zurück nah
an die Donau, dann wieder nördlich nach Waldthürn zeigt
ein Blick auf die Karte. Was hindert denn aber Herrieden
zum Suaglafeld zu zählen, dem es bestimmt angehörte? In-
dem ich bey diesem Gau, (Nro 23) auf die hier von dem
Autor geführten Beweise wieder ausführlicher zurückkomme,
erwähne ich vorläufig nur: Seite 79 soll es statt Rorach,
Rotlach heissen, (s. Amann und Bohnenberger Karte von
Schwaben.) Eben da steht das falsche Citat aus Schannat.
trad. fuld. bag. 303 was 309 heissen sollte.
10. Brenzganu.
Bessel neum den Brenzgau (dessen Existenz als Gau
übrigens gegen Pallhaufen eine Urkunde bei Schann. trad.
fuld. II. p. 310 Nro 55 feststellt) nicht „ohne Grund“
einen Subpagus des Rießgaues denn I. cit. Nro 49 heißt
es deuttich „in pago Rexia in villa Sneiten, juxta
fluv. Bsenze“ und Schöttgen verbessert dieß Rexia
in Relia. Eben so entkräftet diese, und die Stelle Nro 51