Full text: Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

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bey Ußermann in ep. W irzburg cod. dipl. pag. 7 rich- 
tig abgedruckt. 
13. Mulach ga u. 
Wenn hier das Capitel Hall mit zum Mulachgau ge- 
zogen werden soll, so möge der Autor angeben, was danir 
für den Kochergau übrig bleibt; es gehört nicht hieher. — 
Die Orte Altorf und Stöckenburg bedingen die Ausdehnung 
des Mulachgaues auch noch in das vormals hallische Gebiet 
an die Bühler und an ihr hinauf bis Geislingen. Dieß gibt 
wieder einen Beweis der Unzulänglichkeit der Dibcesan Gren- 
zen. Stöckenburg liegt im Kapitel Hall (also im Kochergau?) 
und wird doch urkundlich in den Mulachgau, dem das Capi- 
tel Creilsheim entspräche, gesetzt. Uebrigens befindet sich 
nicht der Ort, sondern das Flüßchen Mulach nah ober 
Kirchberg. Endlich begriffen dieser und der Kochergau in 
ihren obern Theilen den fränischen Virngrund und bil- 
deten hier die Grenze gegen Schwaben. — 
144. Jsfigau. 
Hier wird unter litt. c. das Capitel Uffenheim oder der 
Gollachgau als Zubehörde des Iffigaus genannt. Dersel- 
be scheint jedoch wegen Wilantesheim, das unstreitig in ihm. 
liegt, aber auch im Rangau genannt wird, und wegen sei- 
ner natürlichen Lage nebst dem Ehegau ein subp. des Ran- 
gaues weit eher als des Iffigaues gewesen zu seyn. Vine- 
tum (dessen Seitenzahlübrigens Pallhausen nachgeschrieben und 
falsch zitirt ist), ist richtig mit (Burg) Winheim erklärt, 
da es in allen bessern Karten und im Kanzleygebrauch so und 
nicht Windheim heißt; übrigens ist des Autors Meinung, 
daß hier der Radenzgau verstanden sey, gewiß die richtige. 
Den Ppagus Wingartweiba von dem doch ein 
bedeutender Theil, das Gericht Amorbach, unter bayrischer
	        
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