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genheim, nicht Markteinersheim) nun richtig fort über Jo-
hofen 2c. bis wieder nach Eschenbach. — Wie aber H. v. C.
aus dieser Urkume solgern konnte, daß das Gangrafen Amt
im Ir#igau von dem Grafen des Gollachgaues besorgt wirde,
ist nicht erklarbar, und geschieht nur deßwegen, um lestern
Gau den Capitel Grenzen zu Liebe, als einen Untergau des
erstern darzustellen, was ich aber bereits oben widerlegte,
2 3. Sualase ld.
Beym Suglafeld, Pag. 106 ist die Erklarung des Na-
mens, so wie die der abweichenden Angaben in den Annal.
füld. und Regino sehr treffend. Das Gunzenheim der Ur-
kunde ist falsch mit Gosheim erklärt, da nur eine Stunde
südlich von Gosheim, dieses Gunzenheim mit unverändertem
Namen noch vorhanden ist. Der Bisthums Sprengel von
Eichstädt beweist übrigens keineswegs, daß das Sualafeld
nicht habe zum Rieß gehören können; denn Eichstädt ward
durch Abtretungen von den Bisthümern Augsburg und Re-
gensburg gegründet, von Augsburg hatte es, der Lage nach,
das Sualafeld erhalten, das Rieß gehört noch zu diesem Bis-
thum, also lagen früher beyde Gauen in einer Diöces.
Daß das Sualafeld als Untergau zum RNieß gehörte,
läßt sich zwar für die altesten Jeiten nicht erweisen obiger
Grund macht es zwar, jedoch nur in rein geographischer Be-
zichung wahrscheinlich); für das Jahr 1053 schon beweist
aber eine Urkunde bey Schultes Dag. 34 5, wenigst in ad-
Ministrativer Hinsicht das Gegentheil; dort heißt es: „in
comt. friderici com, in pago Recia, et in comt.
Chunonis com. in pag. Sualaveldorum.“ — Daß
es aber früherhin zu Schwaben und nicht zu Franken ge-
hörte, glaube ich durch folgende Gründe beweisen zu können.
1) Durch die Begleitung der Religusen des hl. Venan-