Full text: Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

Gewiß allen Geschichksfreunden ist die Fehde bekannt, wel- 
che sich zwischen dem Verfasser der Abhandlung über Bay- 
erns Gauen, in den akademischen Jahrbächern von 1812 
und 13; dem Herrn Ritter v. Cang; und dem nun verstor- 
benen Herrn v. Pallhausen über den vorliegenden Gegen- 
stand erhob. Obgleich der Anstand gebietet; deren nächste 
Veranlassung, als außer dem Gebiek der Wissenschaft lie- 
gend, nicht zu berühren, so liegt doch die Art und Weise, 
wie der Kampf geführt wurde, vor Jedermanns Augen. 
Herr v. Lang schnitt mit kühner und kräftiger Hand viele 
Fabeln, aber auch viel Gutes hinweg, und hat unstreitig 
das Verdienst, die erste Idee zu einer zweck= und zeitgemä- 
ßen Bearbeitung dieses Gegenstandes aufgefaßt zu haben, er 
wollte aber mit Gewalt den Schnürleib des Systems an die 
Ergebnisse der reinen Crfahrung legen. Herr v. Pallhau- 
sen hingegen ließ sich von seinen ihm theuer gewordenen Re- 
lignien nicht das Mindeste rauben, und gab selbst erkannte 
Irthümer nur bedingungsweise zu; wenn derselbe im Hy- 
perpatriotismus halb Deutschland seinem alten Regnum 
Bojoariac einverleiben wollte, so ist nicht zu läugnen, daß 
dagegen der Herr Ritter v. Lang eben so ritterlich für sein 
altes Thüringen und Franconia orientalis die Lanze ein- 
legte. Ihm standen die Waffen des Witzes und eines bläh- 
enden Styles, schnelle Auffassungs-geschickte Combinations= 
Kraft und eine blühende Darstellungsgabe zu Gebote; sein 
Gegner stritt aber wie ein Schwergewappneter, verschanzt 
hinter Folianten und Urkunden, sein Vortrag war schlep- 
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