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mußte also, da nirgends von einer gleichzeitigen weltlichen
Abtrennung dieser beyden Gauen, und ihrer Zutheilung zu
Franken die Rede ist, auch in diesen beyden Provinzen lie-
gen. Es erklaͤrt sich also die Zustimmung Carlmanns, zur
Errichtung eines in Bajoarien gelegenen Bisthums, durch
den Umstand, daß der Sprengel desselben auch in sein Land,
d. i. nach Schwaben reichte. Eichstaͤdt „in parte (pro-
xima nohis) Baguariorum id est in Nordgoe
eregens“ — (in Luitger's, eines Grafen v. Lechsgmünd
und Domherrn von Eichstädt, vita St. Gregoril in act. S. S.
Antwp. tom. V. pag. 258 mens Aug.) diese Stelle ist
doch deutlich? Wenn das Bisthum im Breve Gregors III.
739 nicht genannt ist, so beweist dieß nur, daß es noch
nicht gegründet war, wie dieß denn auch erst 741 geschah,
und deutlich auf dieß Jahr in der Sanctimonialis Heides-
heim: und bey Peh, s ript. rer. Aust. I. p. 1301 er-
zahlt wird. Erst 746 ward es nebst Würzburg, zur Main-
zer Dibces geschlagen. Die bekannte Stelle aus Willibalds
vita St. Bonilachi: „duos bonae industriae viros ad
ordinem episcopaelus promovit, Willibaldum ct Burg—
hardum, eisque in iIntimis Orientallum francorum
partibus et Bajoarium terminis ecclesias distribuit“
heitzt doch, ohne Künsteley übersetzt, daß eines dieser Vis-
thümer in der Mitte Ostfrankens, das andere aber an den
Grenzen von Bayern lag, wie es ja wirklich der Fall gewe-
sen. Noch mehr bestärkt dieß der Auonymus vita St. Wil-
libaldi bey Canis. „Erat igitur eilem Archiepiscopo
(Bonifacius) in finibus Bajoarie locus, Eich-
stalt lictus.“ Hier wird Franken vorher gar nicht erwähnt,
und die Stelle sagt also ganz einfach, in Bayern, und zwar
an den Grenzen desselben. Wire das Bisthum in Franken
gelegen, so würde ia das Hand selbst, und nicht das benache