Full text: Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

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nunc Bajoariae dicitur“ nicht zu uͤberschreiten, so ist ja 
offenbar unter diesem Bajogria nur der Theil verstanden, den 
Ludwig erst (nunc) durch diese Theilnug erhielt, ausser dessen 
Grenzen allerdings der Nordgau lag, weil ihn Lothar bekam, 
es sagt also diese Stelle nichts weiter, als daß Ludwig schwö- 
ren mußte, nicht aus seinem Lande zu gehen. 
Forchheim, wenn man das Capitel Eggolsheim richtig 
begränzt, und Bamberg gehdeten ohnehin nie zu Bajotien, 
oder zum Nordgau: alle Beweise des H. v. C. sind also Über- 
flüssig gegen eine Sache, die nicht behauptet wird. 
Die von dem Autor Seite 121 gegebene Erklärung, ist 
ganz neu, aber leider nur in dessen Idce begrandet. Jurch 
welche Stelle irgend eines alten Autors, lägt sich die Be- 
hauptung rechtfertigen, daß „ hbavariels legibus sube#lita“. 
heisse nach bayrischem Okonemie System angesiedelt, hörig 
und zehntpflichtig? (19) Wo steht, daß die Slaven 
frey waren, und keinen Zehnt reichten? Die Slaven, 
welche man noch im 11ten Jahrhundert den Hunden gleich 
hielt, (vid. Chron. Helmoldi ap. Leibnltz II. p. 552.) 
— die Slaven, deren Name eben seit jenen Zeiten zur 
Bezeichnung der tiefsten Unterwürfigkeit dientt — Und 
schenkte nicht Arnulf 889 an Würzburg ausdrücklich den Tri- 
but, („decimam tributis) den die östlichen Franken, wie 
die Slaven an den königlichen Fiskus zahlen mußten? Be- 
weist ferner die Stelle: „A Slavis, Christianorum 
terrasinhabitantihns, censum efse recipiendum. 
Si enin sine (ibuto sellerint, ipsam duoque sibi pro- 
prlam vindlcabunt terräm, si vero tributum dederint, 
(0) In der, im Jahre 191 1/18 erschienenen Abhandlungen des 
H. v. L. heiht diese Stelle: „Die baprische Art, die Land- 
göter an freye Mennschen (Barschalken) zu verstifren,“ also 
gerade das Gegentheil. Worauf beruht nun djese oder jene 
Erklärung:
	        
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