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ses, freylich sehr gelegene, Abspringen in ganz andere Perio-
den, und also auch in ganz andere Verhaͤltnisse. — Gerade
aus den alten Chronisten, und besonders dem Hodoeporii
St. Willibaldi ap. Canis. IV. wo vom Grafen Suidger
die Rede ist, geht unwiederlegbar hervor, daß er ein Bayer;
daß sein Gebiet ein bayrisches war.
Was will die Stelle sagen „der Gau Nordgau, dem
königlichen Scepter zuständig, durch die Erwerbung des Bis-
thums Eichstädt, und der Länder südlich der Pegnitz,? Dieß
ist ganz unklar und verwvorren. — Wegen der Zer-
störung Passaus durch die Thüringer, überhaupt wegen deren
Ausdehnung bis an die Donau, ist übrigens auch Luden (in
seinen Anmerkungen zur teutschen Geschichte, II. pag. 597
und III. Pag. 676.) zu vergleichen, der das hieher Bezüg-
liche zusammenstellt; und sich ebenfalls gegen diese Ausdeh-
nung erklärt. — Die Stelle aus Adlelbold vita St. Hen-
rici: Rex igitur eic. beweiset für diesen Sweck nichts, weil
H. v. L. das entscheidende „in primo“ ganz unberücksichtigt
gelassen hat, das hier nicht sowohl des Kaisers erste Hand-
lung in Ostfranken bezeichnet, sondern vielmehr sagen will,
daß er sie noch zuerst verrichtete, ehe er dahin zog,
Jur Widerlegung und Berichtigung der von Seite 125
#128 gemachten Angaben, dürften vielleicht folgende, jedoch
in der Geschichte, und den Urkunden gegründete, Muth-
massungen dienen, die diesen schwierigen, und verwickelten
Punkt in einiges Licht setzen, da es hier vorzüglich darauf
ankömmt, einen Satz aufzustellen, der sich allen vorhandenen
Fällen, ohne Gewalt anpaßt.
Der Nordgau umfaßte unter den Angilolfingern, alles
Land nördlich der Donau, und westlich des Sualafelds, (24)
(2.0 Das nach seiner Lage, in den ältesten Zeiten als ein Theil
des großen Rießes erscheint, welches gber, nach den oben