Full text: Bayerns Gauen nach den drei Volksstämmen.

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und reichte unter Heinrich III. bis über diese Stadt. Vid. 
CLXIV. auf 1061 in Ried. Cod. dipl. Ratisb. p. 156. 
Mit der Mark schritt auch das Biskhum Regensburg weiter 
vor, so daß dessen Dekanate Eger und Wunsiedel (der pa- 
gus Egire) auch den nördlichsten Theil der Nordmark bil- 
deten. Wenn nun auch in diesen ausgesteckten Grenzen, meh- 
rere Dagos erscheinen, so sind sie alle, als subpagos zu be- 
trachten, zufolge der Stelle des Monach. St. Gall: „Ca- 
rolns nulli Comitum, nis! his, dui in confinio 
vel termino barbarorum constitutl Sunt, 
plusduam unum comilatum, unqduam concelsit;“ eine 
Stelle die auch als Erwiederung auf den Einwurf dient, den 
der Autor Seite 114 macht. Die Grafen des Nordgaues 
waren keine Gau, sondern Markgrafen, (25) und hat- 
ten als solche mehrere Comites minores unter sich. 
B. Die sorabische Mark mochte ursprünglich aus der Ge- 
gend um Bamberg und Forchheim, dem Volkfeld, dem IJnf= 
gau, und dem westlichen Grabfeld bestehen. Ich schliese 
dieß aus der Urkunde Ludwig des Kindes — Bccard hist. 
franc. orient. II. pag. 897. — worin der Ipfgau und 
das Grabfeld dem Markgrafen Adalbert entrissen werden, 
so wie aus dessen eigentlichen Besstungen, die im Volkfeld, 
in und um Bamberg und Forchheim lagen, und die der Kö- 
nig zum Fiskus einzog. Ubrigens mag auch Adalbert den 
erstern Gauen, nur in der Eigenschaft eines Gaugrafen vorz 
çgestanden haben. Diese Mark erweiterte sich aber, durch 
die allmählige Erwerbung des später sogenannten Radenzgaues, 
(25) Obne jedoch gehindert zu seyn, einzelne Ganen in der Ei- 
genschaft als Gaugrafen, und selbst in einem, ihren nicht 
unmittelbar untergebenen Landstriche zu verwalten. z. B. 
die öftreichssche -babenbergischen Markgrafen ihren Co- 
mitat im Oongugau, 
 
	        
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