93
nig in's Detail ging, hier keine weitern Bemerkungen als
nöthig erachtet werden. Ausgenommen:
27. beym Maingau. bag. 129.
Hier heißt es derselbe würde durch den Main, vom öst-
lichen Franken abgeschieden. Dieß ist aber ganz unrichtig,
weil gerade die Hälfte des Gaues (der größte Theil des vor-
dem mainzischen Aschaffenburger Landes) östlich des Maines,
also auf der ostfränkischen Seite liegt. H. v. C. gesteht pag.
113 selbst ein, daß der Spessart die beyden Franken trennte 93)
Kremer seyt in seiner Geschichte des rhein. Franziens Seite
108, die Schneeschmelze des Spessarts als Grenze an (weicht
aber späterhin, den Dibcesansysteme zu Liebe, ohne urkund-
lichen Beweise, wieder davon cb). Die Grenze des dieß-
seitigen Theiles des Maingaues, bildet also wohl am richtige
sten: Nördlich gegen die Wettereiba, nach den urkundlichen
Beweisen beh Kremer I. cit. pag. 109, von Gelnhausen (sieh
loc. clt. pag. 51) bis zu ihrem Einflusse die Kinzig, östlich
gegen den Waldsassengau, die dort beschriebene Grenze. Es
wird also der diesseitige Theil des Gaues, durch das Flußge-
biet der Elsava, mit dem Rohrbrunner: Au= und Kreusen-
bach, daß ist durch den südwestlichen Abhang des Spessarts
gebildet. Der jenseitige Theil des Gaues, ist ausfuͤhrlich
bey Kremer I. cit. pag. 106 ff. umgrenzt.
Der pagus Wettareiba.
Diesem Gau gehbrt das nun bayrische Landgericht Orb
an, deßwegen hätte er ebenfalls von H. v. L. erwähnt wer-
den sollen. Seine Grenze bildet östlich das östliche Grabfeld,
(der Sinnachgau) nordöstlich gegen das westliche Grabfeld,
93)) Es braucht deßwegen nicht die Stelle Adelbolds verändert
in werden, denn wenn er fagt, = Sylva Speicheshart
duac Bavariam a franciam dividit ,“ so beweißt dieß
nichts weiter, als daß damals kein eigner Herzog von ÖOst-
franken gufgestellt war, und dieses Hertogthum also zu
Bayern Caber nicht zum Nordgau, wie H. v. L. Pfeffel
sagen läßt) gezählt wurde, ohne Bayern zu seyn. Es ist
ja jetzt eben so.