108
Entreß zu Spaichingen zum Oberlandes-Regierungsrath allergnädigst ernannk. Als Aur-
mann und Amtsschreiber in Oberndorf ist der bisherige Sendikus Gerber daselbg a
gestellt, und die Amtsschreiberei zu Hohenkarpfen bleibt dem seitherigen Amtmann Hoch-
stetter daselbst überlassen. ·
DieCamesrabBeamiungzuRottweilistdembisherigenStadt-StmcrcEsixxwhnM
Glükherr daselbst, und die Cameral-Beamtung zu Rottenmünsler dem bisherigen
Land-Steuer Einnehmer Kauffmann zu Nottweil übertragen.
45) Für das Justizamt Stockach, mit Untergebung von Radolfzell und Ho-
hentwiel, ist der bisherige Syndikus Burkh ard von Nadolzell, und zum Cameralver=
walter in Stockach, der vermalige Renntmeister v. Riedmüller daselbst allergnädiast er-
nannt. Das Cameralamt Radolfzell, in Verbindung mit Hohentwiel, ist dem bis-
herigen Pfleger Kämpf zu Eßlingen, die Stadt= und Amtsschreiberei zu Stockach dem
bisherigen Amtsverweser Meinhard zu Hohenkarpfen, und die Unteramtei und Amtsschrei-
berei zu Radolfzell dem bisherigen Oberamtmann Renz zu Freudenstadt übertragen.
46) Die Oberamtei Tuttlingen in Verbindung mit Friedingen und Conzen=
berg ist dem bisherigen Oberamtmann Stockmaier zu Giengen, und das Cameeralamt
Tuttlingen, welches seinen Siz in Wurmlingen hat, dem seitherigen Stabsam#mann
Roller zu Brenz allergnädigst übertragen.
In dem achten Kreis Urach bleibt
47) in Urach eine Justiz= und eine Cameral-Beamtung, ebenso bkeibt ;
48) in Münsingen eine Justiz-Beamtung, und die für dieses Oberamt errichtere Ca-
meral= Beamtung, welcher Offenhausen zum Szz angewiesen, ist neben der Aussicht über
das Schloß Graveneck dem bisherigen Stiftsverwalter Klett zu Urach übertragen.
40) Die Oberämter Nürtingen und NReuffen bleiben in einem Justiz; und einem
Cameralamt vereinigt. « «
50)AufdasJustizamtvo«nRenttli-nge-n,mitdem Stab über Pfullin gen, Gen-
kingen und Gomaringen, ist der bisherige Oberamtmann Gunzenhauser zu Bah-
lingen versezt, und die Cameral-Beamtung über dieses Oberamt dem seieherigen Kl. Hof-
meister Scholl zu Pfullingen allergnädigst übertragen.
SI) In Kirchcheim unter Tek bleibt ein Justiz= und ein Cameralamt, welches lezte-
re auch die vormaligen St. Peterschen Gefälle von Bissingen u. der dortigen Gegend
zu übern hmen hat. · «
52) Mit Wiesenstaig ist Neidlingen in stabs-und kameralamtlicher Hinsicht ver—
einigt, und bleibt es bei der Ernennung des Oberamtmanns Rummel und des Cameral=
Beamten Ziegler. Die Stadt-und Amteschreiberei zu Wies enstaig aber ist dem bishe-
rigen Stabsamtmann Brecht zu Geisingen allergnädigst übertragen. -
In dem neunten Kreis Ehingen ist » »
5) der Distrikt von Justingen, Steußlingen, Urspring und Schelklin-
zen in ein Justiz- und ein Cameralamt veretnigt, ersteres dem seicherigen Oberamtmann von
Nemn zu Urspring, lezteres aber dem bisherigen Stabskeller Oeringer zu Heimsheim
übertragen. ·
54) Das Stadt" und Klosteroberamt Blaubeuren ist unter Zutheilung der Orte