Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Entreß zu Spaichingen zum Oberlandes-Regierungsrath allergnädigst ernannk. Als Aur- 
mann und Amtsschreiber in Oberndorf ist der bisherige Sendikus Gerber daselbg a 
gestellt, und die Amtsschreiberei zu Hohenkarpfen bleibt dem seitherigen Amtmann Hoch- 
stetter daselbst überlassen. · 
DieCamesrabBeamiungzuRottweilistdembisherigenStadt-StmcrcEsixxwhnM 
Glükherr daselbst, und die Cameral-Beamtung zu Rottenmünsler dem bisherigen 
Land-Steuer Einnehmer Kauffmann zu Nottweil übertragen. 
45) Für das Justizamt Stockach, mit Untergebung von Radolfzell und Ho- 
hentwiel, ist der bisherige Syndikus Burkh ard von Nadolzell, und zum Cameralver= 
walter in Stockach, der vermalige Renntmeister v. Riedmüller daselbst allergnädiast er- 
nannt. Das Cameralamt Radolfzell, in Verbindung mit Hohentwiel, ist dem bis- 
herigen Pfleger Kämpf zu Eßlingen, die Stadt= und Amtsschreiberei zu Stockach dem 
bisherigen Amtsverweser Meinhard zu Hohenkarpfen, und die Unteramtei und Amtsschrei- 
berei zu Radolfzell dem bisherigen Oberamtmann Renz zu Freudenstadt übertragen. 
46) Die Oberamtei Tuttlingen in Verbindung mit Friedingen und Conzen= 
berg ist dem bisherigen Oberamtmann Stockmaier zu Giengen, und das Cameeralamt 
Tuttlingen, welches seinen Siz in Wurmlingen hat, dem seitherigen Stabsam#mann 
Roller zu Brenz allergnädigst übertragen. 
In dem achten Kreis Urach bleibt 
47) in Urach eine Justiz= und eine Cameral-Beamtung, ebenso bkeibt ; 
48) in Münsingen eine Justiz-Beamtung, und die für dieses Oberamt errichtere Ca- 
meral= Beamtung, welcher Offenhausen zum Szz angewiesen, ist neben der Aussicht über 
das Schloß Graveneck dem bisherigen Stiftsverwalter Klett zu Urach übertragen. 
40) Die Oberämter Nürtingen und NReuffen bleiben in einem Justiz; und einem 
Cameralamt vereinigt. « « 
50)AufdasJustizamtvo«nRenttli-nge-n,mitdem Stab über Pfullin gen, Gen- 
kingen und Gomaringen, ist der bisherige Oberamtmann Gunzenhauser zu Bah- 
lingen versezt, und die Cameral-Beamtung über dieses Oberamt dem seieherigen Kl. Hof- 
meister Scholl zu Pfullingen allergnädigst übertragen. 
SI) In Kirchcheim unter Tek bleibt ein Justiz= und ein Cameralamt, welches lezte- 
re auch die vormaligen St. Peterschen Gefälle von Bissingen u. der dortigen Gegend 
zu übern hmen hat. · « 
52) Mit Wiesenstaig ist Neidlingen in stabs-und kameralamtlicher Hinsicht ver— 
einigt, und bleibt es bei der Ernennung des Oberamtmanns Rummel und des Cameral= 
Beamten Ziegler. Die Stadt-und Amteschreiberei zu Wies enstaig aber ist dem bishe- 
rigen Stabsamtmann Brecht zu Geisingen allergnädigst übertragen. - 
In dem neunten Kreis Ehingen ist » » 
5) der Distrikt von Justingen, Steußlingen, Urspring und Schelklin- 
zen in ein Justiz- und ein Cameralamt veretnigt, ersteres dem seicherigen Oberamtmann von 
Nemn zu Urspring, lezteres aber dem bisherigen Stabskeller Oeringer zu Heimsheim 
übertragen. · 
54) Das Stadt" und Klosteroberamt Blaubeuren ist unter Zutheilung der Orte
	        
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