Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nto. 35. 1807. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Stgats-und Regierungs-Blatt. 
Dienstag 2. Jun. 
  
  
— 
Ludwigsburg, 27. Mai 1897. Se. Königl. Maj. geruhten heute Nachmittag 
s Uhr dem von Sr. Kaiserl. Maj. dem Kaiser der Franzosen, König von Italien bei 
Allerhöchstdenenselben acereditirten außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister 
Herrn Dürant die Antritts-Audienz allergnadigst zu ertheilen, worauf derselbe auch bei 
Ihrer Majestät der Königin zur Audienz zugelassen wurde. . 
Königl. Ober-Landes-Regierung — Weisung an die Kdn. Kreis= Ober= und Patrimonial-Aemter 
die Arretirung des Johann Müller, angeblich von Lauterburg, im Niederrheinischen Departememt des fran- 
zösischen Reichs, als Anstifter eines Falsch-Münzer= Complotts betr. d. d. 1. Juni 280 7. 
Von dem Landammann der Schweiz, von Reinhard, ist die Erôfnung von einem 
in dem Canton Zürch enrdekten, sehr ausgebreiteten Falschmünzer-Complott gemacht, und 
das Ansuchen gestellt worden, den Anstifter desselben, einen gewissen Johann Müller, an- 
geblich von Lauterburg im niederrheinischen Departement des französischen Reichs, dessen 
Signalement hierunten beigefügt wird, im Fall solcher das Königreich betreten sollte, gegen 
Ersaz der Kosten und Beobachtung des Reciproci wohlverwahrt nach Zürch abliefern zu lassen. 
Da mun sehr gegründete Vermurhungen vorhanden sind, daß dieser für die öffentliche 
Sicherheit höchstgefährliche Mensch sich über den Bodensee auf teutschen Grund und Boden 
zeslüchtet hat, und die Habhaftwerdung dieses Hauptverbrechers der unverkümmerte Verkehr 
und Handel besonders dringend erheischt, so erhalten sämtliche königl. Kreis= Ober= u. Patei- 
monial-Aemter die gemessene Weisung, die erforderlichen Vorkehrungen zu Entdekung und 
Verfolgung dieses Falschmünzers unverweilt zu treffen, hierbei aber allen königl. Unterthanen 
die Verbindlichkeit auf das neue einzuschärfen, unverzüglich alle und jede Geldverfälschungen 
bei den vorgesezten Amts= Behörden anzuzeigen, um auf die Falschmänzer sowohl, als die 
Ausgeber der falschen Münzen fahnden, sie verhaften, und in Untersuchung ziehen zu können. 
Die bisher entdekte falsche Geldsorten bestehen aus französischen Thalern vom Jahr 7768. 
mit dem Münzzeichen, Krone; vom Jahr #784- mit dem Münzzeichen, Tulpe; vom Jahr 
1288. mit dem Münzzeichen, Blume. · 
AUssBMbanterThalern-VondenJähretkIZyYIzqhusnd1797;. 
Aus Berner Thalern vom Jahr 1795. 
Aus Zuͤrcher Vierbazenstuͤken mit der Jahrzahl 1741. und auch ohne Jahrzahl.
	        
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