Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro. 40. 1807. 
Königlich= Württembergisches 
Staaks= und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 13. Jun. 
  
  
———.—. 
Königl. Dekret vom 11. Jun. den Am'es, Titel und Rong der bri den Finanz. Behörden 
angestellten neuen Räthe betr. 
Durch ein allerhöchstes Dekret d. d. rr. d. M. ist in Ansehung des Amts-Titels und 
Ranges der kraft der neuen Organisation der Finanz-Behsrden vom 4. Jun. angesiellten. 
muen. Räthe allergnädigst verordnet worden, daß. 
1) die bei den beiden Departements der directen und indirecten Steuern angestellten. 
neuen Räthe den Titel: Ober-Steuer-Räthe — 
2) die bei dem landwirthschaftlichen Departement angestellten neuen Räcthe den Titel: 
Ober-Oeconomie-Räthe — 
3) die bei dem Rechnungs-Departement angestellten neuen Räthe den Titel: Ober- 
Rechnungs-Räthe — und 
4) die bei dem General- Fianz= Directorio für die Super-Reoisson angestellten Rech- 
nungs-Räthe, den Titel: Ober-Revisions-Räthe, führen sollen. · 
In Absicht des Rangs haben Se. Königl. Mas,. allergnädigst verordnet, daß die 
geheimen Ober-Finanzräthe solchen in der 1X. Classe vor den geheimen Hof-Räthen, — 
die Ober-Steuerräthe in der X. Classe nach den Tutelar-Räthen, — 
die Ober-Oekonomie= und Ober-Rechnungsräthe in der XI. Classe nach den Titular- 
Hofräthen, — und 
die Ober-Reoissonsräthe in der XIII. Classe vor den Seeretairs der sämtlichen. Collegien, 
haben sollen. 
Koͤn. ret, municationen der Justiz: «- --« ..-.- 
Deeret die Lommuengh ben ner Lusiiz Behden in — den im Felde 
Vermäöge allerhöchsten, an die Minister des Innern und der Justiz erlassenen Königl. 
Deerets vom 8. Jun. sind von sämtlichen obern und niedern Behörden und Srellen im 
Königreich alle mit der Königl. Armee im Justizfach nöthigen Communicationen künftighin 
nicht mehr, wie bisher öfters geschehen, an einzelne im Feld stehende Königl. Regimenter, 
oder im Feld befindliche Auditors, sondern insgesamt an das Knigl. General-Auditoriat. 
in Stuttgart zu richten, von wo aus sodann das Weitere besorgt werden wird. 
Rach dieser allerhöchsten Verordnung haben sich demnach alle Stellen und Behörden- 
#auf das genaueste zu achten.
	        
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