Contents : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1866. (27)

18.  1866.

IV.  Ministerial-Bekanntmachung
vom  18.  Jannar  1866,  den  freien  Gewerbe-Verkehr  mit  dem  Fürstenthum
Schwarzburg-Sonderêhausen  betreffend.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  30.  September  1864  (Ges.  S.
1864,  Seite  168)  wird  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  zwischem  dem
hiesigen  Fürstenthume  und  dem  Fürstenthume  Schwarzburg-Sondershausen,  nachdem
in  diesem  Staate  am  1.  d.  M.  die  im  Wesentlichen  mit  dem  hiesigen  Gewerbe-Gesetze
  vom  8.  April  1864  übereinstimmende  Gewerbe-Ordnung  vom  14.  November
v.  J.  in  das  Leben  getreten  ist,  von  jetzt  ab  rücksichtlich  des  Gewerbebetriebes  Ge.
genseitigkeit  besteht.

Rudolstadt,  den  18.  Januar  1866.

Fürstl.  Schwarzb.  Ministerium.
v.  Bertrab.