Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Königl. Ver ordnung, betr. die Errichtung sechs Koͤniglicher Oberaͤmter, denen thelks die der 
Allerhöchsteu Souveräuetät unterworfenen fürstl. und gräfl. Lande, theils mehrere ritterschaft- 
liche Orte und Gebiete zugetheilt find. d. d. 18. Jun. 1807. 1 
Se. Königl. Masj. haben Sich vermäge allerhöchster Resolution vom 18. Jun. gu- 
beigst bewogen gefunden, die AllerhöchstDero Souverainetät unterworfenen Fürstl. und Gräft. 
ande, auch ritterschaftlichen Orte und Gebiete, nach der Localicät entweder zu bereits beste- 
henden, oder zu neu angeordneten Königl. Ober= und Souverainetäts-Beamtungen einzuthei- 
len; und sind in dieser Hinsicht b neue Oberämter angeordnet, und nachfolgenden Per- 
sonen übertragen worden: 
1) Im Heilbronner Kreise: eine Beamtung in Kirchhausen, dem vormali- 
gen Oberamtmann Heller von Liebenzell. 1 
2) Im Oehringer Kreise: in Nizeuhausen dem vermaligen Staabs-Amt- 
mann Speidel zu Derdingen. 
3) In Neuenstein dem vormaligen Oberamtmann Klett zu Weil. 
4) Im Nothenburger Kreise: in Horb, dem vormaligen Oberamtmann 
Hehl von Bebenhausen. « 
5) Im Altdorfer Kreise: in Waldsee dem vormaligen teutschordenschen Ober- 
amtmann in Altshausen v. Bagnato, welchem zugleich der Hofraths-Character ertheilt 
worden. 
5) Im Ellwanger Kreise: in Gaildorf dem vormaligen Oberamtmann Jung- 
hans in Stoksberg. 
Kon. Verordnung, die Appellationen von den Patrimonfal: Gerichten der mediatisirten Fürsien 
und Grafen betr. d. d. 18. Jun. 1807. 
Se. Kön. Mas. haben unrerm 18. Jun. d. J. allergnädigst zu verordnen geruht, daß, 
so lange nicht von den mediatisirten Fürsten und Grafen, mit allerhöchster Genehmigung, Ju- 
stiz-Kanzleien in zweiter Instanz wirklich errichtet, und slche von Sr. König l. Maj. nicht 
bestätigt seyn werden, alle Appellationen von ihren Patrimonial-Gerichten unmittelbar an den 
weiten Senat des Königl. Ober-Justiz-Collegi## gehen sollen. Ad Mand. Reg S. Maj. 
  
  
Se. Königl. Mas. haben den bisherigen geheimen Cabineks-Direetor v. Menoth, 
zum Canzlei-Director und ersten arbeitenden Rath des Ministeriums der auswärtigen Ange- 
legenheiten gnädigst ernannt. Den 2r. Jun. 1807. 
Durch ein allerhöchstes Dekret vom 17. d. M. haben Se. Kön. Maj. dem bei dem 
Ober-Justiz= Collegio zweiten Senats angestellten Ober Justizrath Bauer zugleich die Stelle 
eines Justitiarii bei dem Dpartement der indirecten Steuern in der Königl. Ober-Finanz Kam- 
mer zu übertragen, und 
vermäge allerhöchsten Dekrees v. I7. d. M den bieherigen Assessor bei dem Oberlandes- 
Oekonemie-Collegio v. Arand zum Assessor cum voto bei dem zweiten Senat des Konigl. 
Ober Justiz-Collegii zu ernennen allergnädigst geruht. 
Der in Kais. Oesterr. Diensten gestandene Officier Beinter ist als Lieutenant bei 
dem Iten Reserve-Bataillon allergnädigst angestellt worden. Den 20. Jun. 1807. 
 
	        
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