Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

218 
die Mitleitung der Militair-Conseription und Vollziehung der hierüber gegebenen Geseze: 
die Dispensation der Minderjährigen wegen der Vermögens-Verwaltung; 
Abzugs= und Nachsteuer-Sachen; · · 
ErkenntnißüberPersonal-UndFrohn-Freiheit,überSteuer-Beschwkrdentcs 
Von den bisher bei der Oberlandes-Regierung verhandelten Gegenständen werden au 
andere Behörden verwiesen: 2 
die Scortationen, die Injurien, die Erkenntnisse über Anordnung von Vergantungen 
und die Selbst Entleibungen, so wie die Oberaufsicht über Gefängnisse an den #ten Senat 
des Ober-Justiz-Collegiums; . 
Legitimation wegen unehelicher Geburt, und Wiederherstellung der buͤrgerlichen Ehre (je- 
nes jedoch mit Ausnahme adelicher oder solcher Personen, welche den Character des Adels 
haben, in Beziehung auf welche das Noͤthige dießfalls durch den Justiz-Minister an Se. 
Königl. Majs. zu bringen ist); ferner 
Arrest-Erkenntnisse, aussergerichtliche Schuldklagen und Verfägungen über den jüng- 
sten Besiz, an den 2ten Senat des Königl. Ober-Justiz= Collegit; 
Dispensation von der Obsignation und Inventur an den Tutelar-Rath, 
so wie es sich von selbst versteht, daß ebertretungen der Tar-Zoll-Accis= Umgelds= Stem- 
pel-Erndte-Herbst-Forst-Post= und anderer ähnlicher Ordnungen, die sich auf die Admini- 
stration besonderer Gegenstände beziehen, für welche eigene Departements und Direktionen 
bestehen, von diesen, nach Maasgabe der Instruktion für den #ten Senat gerügt werden. 
Das Directorium in dem Regiminal-Departement führt der Director v. Reuß, seit- 
her geheimer Legationsrath bei dem Kabiners-Ministerie. -", o» 
Ferner sind dabei angestellt: als erster referirender Rath „der geheime Ober-Regierungs- 
rath o. Bühler, und fünf Ober-Regierungsräthe: v. Röll, Endreß, v. Schmitz- 
Grollenburg, v. Holzschuher, seither Assessor; der fehlende fünfte Nath wied noch 
ernann werden. 
Vier Secrerarien: Weckherlin, Groß, der ältere, Hauff und der bei der ehema- 
ligen Oestreich. Regierung zu Constanz angestellte Secretair Probst. 
Zwei Registratoren: Lotter und Bleibel. — Ein Diarist: Secretair Clemm. 
Vier Canzellisten: Föhr, Hochstetter, Kaver Junker, bisher Landvogtei-Kanzel- 
list zu Aledorf, und Serer, von der ehemaligen Vorder-Oestreich. Regierung. 
B) Das Over-Polizei-Departemen t. Für dieses. gehören: die Polizei im Um- 
fang des ganzen Königreichs im Allgemeinen, (jedoch mit Ausschluß der Staats- und Land- 
wirthschaftlichen Polizei, für welche das Oberlandes-Oekonomie-Collegium bestimmt ist, und 
mit Ausnahme der Polizei in den beiden Haupt= und Residenzstädten Sturtgart und Lud- 
wigsburg) insbesondere also die öffentlichen Sicherheits= und Feuerlösch-Anstalten, die allge- 
meine Brandversicherungs-Anstalt, die Gebäude= und Gassen-Polizet, Trauer= und Leichen“ 
ordnung, Censur-Angelegenheiten, mit Ausschluß der für das Ober-Conststerium gehdrigen und 
der zu Tübingen censirten Schriften, so wie der politischen Zeitungen, Böcherhandel und 
Burchdruckereien, Mags. und Gericht., Krämereien, Zünfte und Handwerker, Mühlordnung, 
die Aufsicht über Armenanstalten, über Zucht-Arbeits= Irren= und Waisenyäuser, die Be- 
urtheilung und Entscheidung der Anstände bei Concessions-Ertheilung zu neuen Gebäuden, 
Werkstätten, Mühlen, Ziegelhütten, Wirthschaften, Brauereien und andern Gewerben der 
Unterthanen, Marsch= und Einquartierungs-Sachen, Bevölkerungs-Tabellen rc.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.