Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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mäßigen Vor= und Sachkenntnissen vorzüglich in der Ausuͤbung Fertigkeit erlangt haben, 
und dieser Anordnung gemaäß die gehörige Einleitung zur Bildung tüchtiger Thierärzte zu 
treffen, auch die Aufsicht über die zu errichtende Bildungs-Anstalt, insofern dieselbe nicht 
eine academische Lehranstalt seyn wird, zu führen. 
Alle öffentlich anzustellenden Thierärzte sind von dem Medicinal-Departement durch 
zwei ihrer Mitglieder zu prüfen, welches jenen die erforderliche Instruction zuzustellen, und 
sie hierauf zu beeidigen hat. 
II. 
Die Pruͤfung der Apotheker und der Provisoren, welche leztere unmittelbar und unter 
eigener Verantwortlichkeit einer Apotheke vorstehen sollen, bleibt den Collegiis medieis zu 
Stuttgart und Tuͤbingen uͤberlassen, und ist jedesmal von wenigstens zwei Mitgliedern mit 
Beiziehung eines andern Apothekers vorzunehmen. 
Auf ein von diesen Eraminatoren ausgestelltes und an das Medicinal-Departement ver- 
stegelt einzusendendes Zeugniß geschieht bei hinlänglich erfundener Tüchtigkeit die Beeidi- 
gung durch das Departement. Es sollen aber die Orts-Vorsteher keinen alo Apotheker oder 
Provisor seßhaft werden lassen, der sich nicht wegen seiner Prüfung und Beeidigung legi- 
timiren kann. (Die Fortsezung folgt.) 
  
Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruht, den Prinzen v. Hohenlohe= Bar- 
tenstein, NReffen des Fürsten r. Hohenlohe-Jartberg zum Hauptmann à la Suite 
der Königl. Garde zu Fuß zu ernennen, und % # 
den ehemalig Ständischen Hauptmann v. Finckele bei dem Garnisons-Bataillon ane 
zustellen. Den 9. Aug. 1807. « 
Durch ein allerhöchstes Decret vom 6. August haben Se. Königl. Majest. aller- 
gnädigst geruht, den Grafen v. Enzenberg, und den Haus-Commandeur v. Frohber 
und unterm 7. d. den geheimen Rath und Prästdenten von Wangenheim zu Knigl. 
Kammerherrn, und 
den Freiherrn August von Mandelsloh, Altesten Sohn des Staatsministers 
Freiherrn von Mandeksloh, durch ein allerhöchstes Decret vom 6. Aug. zum Kammer- 
junker zu ernennen. 
Der vormalige Kreis-Archigar Volz ist durch ein allerhöchstes Decret vom 4. Aug. 
zum General-Secretair bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten allergnädigst 
ernannt worden. 
Vermög allerhöchsten Deerets vom 9. Aug. haben Se. Kön. Mas. den bioöherigen 
Extra-Probator am Forst-Rechenbank, Martin, zum Rechnungsrath beim Rechnungs-De- 
partement der Königl Ober-Finanz-Kammer, und den vormals Oestreich. Staats-Buchhalterei- 
Beamten Schlageter, so wie den gewesenen Feld-Kriegs-Commissariats-Astsistenten 
Schmid zum Buchhalter bei eben demselben Departement allergnädigst zu ernennen geruht. 
Durch ein allerhöchstes Decret vom 6. Aug. haben Se. Königl. Maj. den bisheei- 
gen Leiblaqugi Geiger zum Kammerlaquai allergnädigst zu ernennen geruht. 
(Nebst einer Beilage. ) 
  
  
 
	        
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