Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

Nro. 66. 1807. 
Königlich Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 15. August. 
  
  
  
  
  
  
—. —— 
—. 
Instruction für das Königl. Medicinal, Departement, vom 23. Jun, 1807. (Beschluß.) 
. .2-. 
Wenn die Epidemie bedeutend zu. * aifängt: so hat das Medicinal-Departemene 
Hievon eine Anzeige zu machen, welches- auch in dem Fall zu brobachten ist, wenn Umstän- 
de eintreten, welche eine. außerordentliche Hulfe erfordern. 
An den Kosten epidemischer Krankheiten hat künftig die Koͤnigl. Central-Staatskasse 
zwei Drittel zu übernehmen. , *-• » 
Es ist daher von Zeit zu Zeit der Betrag dieser Kosten nach vorgaͤngiger Moderation 
dem Königl. Staats-Ministerium vorzulegen, welches obgedachte Kasse durch ihre Behoͤrde 
zur Ausbezahlung ihrer Raten legitimiren lassen, und zugleich das Oberlandes-Oeconomie- 
Collegium anweisen wird, an die betreffenden Kommunkassen unter Concurrenz der piorum 
corporum das weitere Drittel. in dekretiren. O . 
Es ist aber, wenn ein Beitrag von der Koöͤnigl. Central-Staatskasse erwartet werden 
will, erforderlich, daß die Epidemie in Zeiten an das Medieinal-Departement einberichtet, 
und unter dessen Leitung behandelt worden seye. E 
Vermögliche Kranke, welche die Arzneyen bezahlen können, werdem nicht in das allge- 
meine Kosten-Verzeichniß aufgenommen. ».«. « ,· 
Uebrigens lassen wir es dabei bewenden, daß die Koften, welche auf Heilung der von: 
tollen Hunden gebissenen Menschen verwendet worden sind, fernerhin nach, Art, der Epidemie- 
Kosten repartirt. werden., » 
G. 26. 
2) Gehört zu dem Ressort des Medicinal-Departements auch der Gesundheits= Zustand 
der Hausthiere., r*-“ "" » . 
Es her daher die Einleitung zu treffen, daß, wenn allgemeine Krankheitem drohen in 
dem der Gefahr zunächst ausgesezten Distrikt von- jedem einzelnen Fall“, welcher mur der all- 
gemeinen Krankheit Aehnlichkeit hat, schleunige Anzeige bei. der obrigkeitlichen Behorde ge: 
macht, und zur weitern Kenntniß gebracht werde: 
- . W 27. . -- » . ’·«-« . #77 
Bei entschiedenem Ausbruch, einer allgemeinen, besonders einer. anstekendem Krankhein
	        
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