Nro. 70. 1807v.
Königlich= Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blakt.
Dienstag, zs. August.
————
— — —
Köntal gat 6-Ministerkak. Decret inations- und Sub
Koͤnigl. St dinations-Verhältnisse der P-u. Di “3 und Sert
Aus WVeranlassung verschiedener Aufragen über die genauere Bestimmung der Unterord-
nung der Patrimonial-Beamten unter die Königl. Kollegien und Souverninetäts-Beamtun-
gen vorzüglich in. Hinscht auf die von jenen zu erskattenden amtlicher Berichte, wird hiemit
unter Beziehung auf das in Nro. J2. dieses Blatts bekannt gemachte Staars-Ministerial-
Deeret vom 7. Jul. verordnet:
1) Alle Suppliken der Unterthanen in den Souverainetäts-Bezirken, deren Gegenstand
die Ausübung eines Königl. Souverainetäts-Rechts betrift, sind durch den Königl. Sou-
verainetäts= oder Ober-Beamten den Koönigl. Collegien mit ihren 2aimtlichen Beiberichten ver-
zulegen., nachdem die Oberbeamten zuvor von den betreffenden Patrimontal-Beamten über die
Merita Causae amtliche Nachriche eingezogen haben. «« · «
2) Diejenigen Berichte, welche in den der Criminal Gerichtsbarkeit der Ortsherrschaften
unterworfenen Faͤllen zu erstatten sind, werden von den Patrimonial-Beamten unmittelbar
an den 1sten Senat des Koͤnigl. Ober- Justiz-Collegi# dirigirt.
3) Eben so sind alle Berichte in Beziehung auf die Ausübung der übrigen gutsherr-
lichen Rechte von den Patrimonial-Beamten unmittelbar zu erstatten, und vurch die Kreis-
Aemter an die höheren Behörden zu bringen, sso wie die dießfallsigen Entscheidungen und
Reseripte der Königl. Collegien den Patrimonkal-Beamten durch die Kreisämter insinuire
werden.
[Aebrigens versteht es ssich
4) von selbst, daß die Souverainetäts-Beamte neben der Wahrung und Ausübung
der Souverainetäts-Rechte darüber zu wachen haben, daß die den Ortsherrschaften überlasse-
nen Rechte geseimäsig ausgeübt werden. Stuttg, den 77. Aug. 1807. Koͤnigl. Ober-Regierung.
Koͤnigl. Dectet vom 21. Aug. — Errichtung einer Cameral= Verwaltung in Oberndorf.
Se. Königl. Maj haben Sich, vermöge allerhöchsten Decrets vom zr. Aug bewo-
gen gefunden, in Oberndorf eine eigene Cameral Verwaltung mit einem angemessenen Amts-
Bezirke, auch unter Zutheilung des Patrimonial-Amts Harthausen., zu errichten, und solche
|