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von alsdann das Duplicat von dem General-Steuer-Cassier unterschrieben zurükgesendet wer-
den wird. 1 ·
Dieses Verzeichniß muß naͤmlich enthalten:
1#1) den dem betreffenden Amt obgelegenen und repartirten Steuer-Betrag mit Benen-
nang, was es für eine Steuer, ob es die Jahrs oder eine und welche ausserordentliche
teuer sei; )
2) zu welcher Zeit und wieviel daran eingeliefert worden;
3) ob und was hieran noch zurükstehe, und im lezten Fall, warum nicht alles eingelie-
fert worden.
Auf die pünktliche Beobachtung dieses Befehls werden auch insbefondere die Justiz=
Beamten und die Crais-Steuerräthe hiemit aufmerksam und lezteren wird ausdrüklich zur
Obliegenheit gemachr, die vorgeschriebenen Verzeichnisse aus dem ganjen Krais zu sammeln und
solche mit einer Begleitungs-Note zumal an die Königl. General-Steuer-Casse einzubefördern.
Deeretum Stuttgart, in der Kön. Ober-Steuer-Direction, den r3. Apr. 1807.
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Seine Königliche Majestät haben dem General-Lieutenant von Camrek, Vice=
Präsidenten des Königl. Kriegs-Collegil und General-Intendanten, das Commando über das
im Felde stehende Königl. Armee-Corps allergnädigst zu übertragen, und dagegen den Gene-
ral-Lieutenant von Seckendorf wegen Kränklichkeit von diesem Commando zu dispenftren
geruhet, sodann
deienr General= Major von Romig als Interims-Wice-Prästidenten beim Kön. Kriegs-
Collegio während der Abwesenheit des General-Lieutenant von Camrers angestellt, und
den vormaligen Major von Haller, als Kriegsrath bei dem Königl. Kriegs-Collegio
allergnädigst ernannt.
Vermäge allerhöchster Resolution vom ro. April haben Se. Kön. Mas. die erledigte
Pfarrei Kilchberg, Tübinger Diöces, dem Vikar M. Christian Friedrich Andrä, von Stutt-
gart gebürtig, und die erledigte Pfarrei Unterheinrieth, in der Dibees Laufen, dem Vikar
M. Gottsoied Friedrich Lang, von Roigheim gebürtig,
und vermöge allerhöchster Resolution vom I1. Apr. die erledigte Pfarrei Rietenau, Mar-
bacher Diöces, dem Pfarrer M. Schumacher in Holzheim, Göppinger Diöcese, und die
erledigte Pfarrei in Altenstaig dem Dorfe, dem Vicar M. Jeremias Friedrich Märklin,
von Freudenstadt gebürtig, allergnädigst zu übertragen geruht.
Se. Kön. Mas. haben die erledigte Eisenwerksfactors-Stelle zu kudwigsthal dem bis-
herigen zweiten Hüttenschreiber zu Christophsthal Frisch zu übertragen gnaͤdigst geruht.
Bekanntmachung.
Man sihht ssch veranlaßt, andurch in Erinnerung zu bringen, daß diejenigen Behörden
und Personen, welche einzelne ihnen abgehende Stücke des Regierungs-Blatts ersezt zu er-
halten wünschen, ihren Bestellungen jedesmal sogleich zwei Kreuzer für jedes verlangte Blart
beizulegen haben. Zugleich wird hier bemerkt, wie auf die Angaben, daß einer Behörde