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Peter Fuhrer, Schneider. Jos. Schaible, Wagner. Aler. Ehing, Maurer. Ferd. Fuhrer, Weber. Pancrat.
Fuhrer, Weber. Joh. Baptist Kern Zimmermunn. Wunb# Schuible, Schuster. Matth. Groß. Liinzens
Beerlinger, Weber. Joseph Leinß. Simon Eupper, Maurer. Cornel Siegel, Wagner. Lberamt.
Sulz. Da im Laufe des 9-#Luwiirtigen. oder spätestens bis Anfang des künftigen Monaks Merz das
Conscriptions-Geschäft in hiesiger Stadt und Amt vor sich gehen wird, so werden alle Obrigkeiten des Kö-
nigreichs von unterzeichneter Stelle hiemit geziemend ersucht, allen in ihren Amtsbezirken befisdlichen Cantons-
pflichtig n vom hiesigen Oberamt die Weisung zu ertheilen, daß sie sich unverzüglich in ihrem Heimwesen ein-
finoen sollen; auch den Aufenthalt derjenigen ander bekannt zu machen, wocche nicht bereits namentiich in ih-
re Heimath zuruckberufen worden sind, und endlich nach dem Conscriptions, Geschäft keinem Cantonspflichtigen
vom hiesigen Oberamt, welcher nicht mit einem ganz neu ausgestellten vorschriftsmäßigen oberamtlichen Cerri-
sikat versehen seyn wird, den Aufenthalt zu gestatten. Oberamt allda.
Unterriexingen. Nachstehende militairpflichtige Bürgersföhne von hier werden hiemit 3 mals aufge-
rufen, bei Verlust ihres Bürger= und Unterthanenrechts, auch Conftscation ihres Vermögens sich innerhalb 4
Monaten in ihrem Heimwesen einzufinden: als Joh. Georg Heyd. Joh. Mart. Kachler Johann Gottlieb
Schneck. Joh. Geisele. Ernst Fried. Schwarz. Ghristian Heinrich Mezger. Christian Fried. Schramm.
Joh. Mich. Müller. Joh. Christoph Zibolo. Ernst Heinrich Mezger. Johann Jakob Heinz. Joh. Mich.
Heinz. Christoph Kümmerling. Joh. Exasmus Weiler. Joh. Fried. Schandelmaler- — Dhil Frie Muff.
« aabsamt allda.
Weikersheim, im Kreise Oehringen. Nachstehende militairpflichtige Juden-Söhne aus diesseitigem
Amt, we#lche abwesend sind, werden, nach nun versertigter Conscriptions-Kiste hiermit edictaliter vorgeladen,
und unter Androhung der wirklichen Vermögens= Confiscation und des Verlusts ihres Unterthanenrechts, nun-
mebro namentlich aufgerufen, von jezt an, imnerhalb 4 Monaten in ihr Heimwesen zurük zu kehren, sich bei
unterzeichneter Stelle zu melden, und wegen der ihnen obliegenden Militairpflichtigkeit der weitern Anweisung
zu gewirtigen. Dieser Vorladung haben zu folgen: Von der Stadt Weikersheim: Marx Gerson. Jo-
sua Gerson. Wolf Mayer. Marx Hirsch. Von Neunkirhen: Sim. Samuel. Gumbrecht Marr.
Von Sollenbach: Moises Manasses. Baruch Manasses. Gemeinschaftl. Justiz= Amt.
We.insperg. Die dem Vernehmen nach in auswértigen Kriegsdiensten befindliche Gottlieb Traub von
Ellhofen, und Friedrich Oswald Stark von Wimmenthal werden hiemit namentlich, und dabei alle andere in
fremden Kriegsdiensten befindliche, schon längst citirte, diesseitige Amtsuntergebene nochmahls aufgerufen, sich
längstens inn#rhalb 3 Monaten in ihrem Heimwesen einzufinden, oder zu erwarten, daß sie des Unterthanen-
und Burgerrechts auch Vermögens verlustig erklärt werden. Oberamt.
Weinsperg mit Lichtenstern. Um die Conseriptions-Listen genau durchgehen, und nach neue-
ster Vorschrift ausfertigen und ergänzen zu können, ruft das Oberamt nochmals alle 8 kurzer oder laͤngerer
Zeit von Hauß abwesende, bei Berichtigung der exsten Conscription zugegen oder nicht zugegen gewesene mili-
t urpflichtige Unterthanen -Söhne, sowohl aus dem alten Lberamts-Bezirk, als auch aus den neu zugetheil-
ten Lichtensterner Amts-Orten, und aus dem pom Oberamt Heilbronn hieher zugetheitten Ort Wimmenthal,
hiemit auf, inner diesem Monat, längstens bis den 1. Merz in ihrer Heimath sich einzufinden, oder sogleich
Nachricht von ihrer Dinst-Anstellung zu geben, damit nicht das gesezliche Verfahren, welches gegen unge-
horsam Ausbleibende eintritt, bei ihnen Statt i Oberamt.
Ludwigsburg. Der unter dem Kais. Sestreich v7ten Dragoner-Regiment gestandene hiesige Bürgers-
sohn, Christian Häberle, wird hiemit vorgeladen b, daß er sich bei Verlust seines Burger- und Unterthanen-
rechts auch der Connscation seines Vermögens innerhalb 4 Monaten zurükbegeben, und bei disseitigem Ober-
amt melden solle. Den 5. Febr. 1808. # Oberamt allda.
Biverach. Der bei dem Koönigl. Che Bimiegers * Regiment Herzog Heinrich gestandene Gemeine, Jo-
seph Haller ron Warthausen hat unterm 1o. Merz vor. J. zu Bielau bei Neisse treulos die Fahne verlassen;
es werden daher alle Königl. Hoch= und Wohllöbl. Civil= und Militär -Behörden geziemend ersucht, auf