Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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zuhaltenden Pastoral- Conkurspruͤfungen, welche als Bedingung der Anstellung oder Befoͤr— 
derung zu irgend einer Kirchenpfründe festgesezt sind, für das gegenwärtige Jahr 13808. 
folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht; » 
I. Die zwei ordentlichen Pastoral- Concursprüfungen nehmen — die Erste am Dien- 
stag den 3. Mai, — die Zweite am Dienstag den zo. August ihren Anfang. 
1I. Bierzehn Tage zuvor haben sich die Kandidaten bei dem im oben angeführten Re- 
gierungsblatt benannten vorsizenden Eraminator schriftlich zu melden, am Tage vor der Prü- 
fung aber dos- ist, am Montage Nachmittags, einzutreffen, und sich zur Einschreibung zu 
ellen. ndli 
III. dürfen bei diesen beiden Concursprüfungen nicht nur die Welt-sondern auch die 
noch vorhandenen Ordensgeistlichen der Mendikanten-Klöster, auch die im Lehrfache sich üben- 
den, oder als Hofmeister angestellten Priester, jedoch diese leztere nur im Falle, wenn sie 
zugleich in Pastoralgeschäften sich üben, erscheinen. Decret. Stuttgart im Konigl. kathol. 
geistlichen Rath, den 23. Febr. 1808. 
Rechts-Erkenntnisse des Kön. Ob. App. Trib. zu Tübingen. 
In der hofgerichtlichen, an das Königl. Ober-Tribunal zu rechtlicher Entscheidung ge- 
wiesenen Appellations= Sache von Tübingen, zwischen dem Schwanenwirth Streib in Möss- 
singen, Beklagten, Appellanten, und dem Tuchmacher Sterzer zu Herrenberg, Klägern, Ap- 
pellaten, die Zuläsigkeit von Sazstücken und der damit verbundenen Eidesleistung in Bezie- 
hung auf eine Gesellschafts-Abrechnung betreffend, wird die Appellatien wegen Mangel an 
einer Beschwerde nicht angenommen, und Appellant in die Prozeß Kosten dieser Instanz'ver- 
urtheilt. Den 3. Merz 13808. 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Justiz= Collegi# 1. Senats in Eßlingen. 
Den 28. Jan. wurde der wegen wiederholten Betrügereien zu Maulbronn in Unter- 
suchung und Verhaft gekommene Carl Christian Zimmermann von dudwigsburg zu einjäh- 
riger Festungsarbeit verurtheilt 
Den 29. cj. wurde Jacob Sieb von Herrenalb wegen attentirten Raubs zu einer drie- 
halbjahrigen Festungsarbett verurkheilt. 
Den 8 Febr. wurde der Schuster, Tobias Aichele von Lomersheim, Maulbronner Ober- 
amts, wegen grober Calumnien gegen den dorigen Schultheis, Jacob Schmid, neben der 
Bezahlung sämtlicher Unersuchungskosten zu einer viermonatlichen Festungsarbeit verurtheilt. 
Den 8. Febr. wurde die bei dem Oberamt Gmünd puncto Stellionstus & Acdulterii in 
Berhaft und Inquisition gekommene Anna Maria Blumin, von Hohenstadt, neben dem Er- 
saz der Inquisitions-Kosten und verursachten Schaden zu einer dritthalbjährigen Zuchthaus- 
strafe in Ludwigsburg, mie Vorbehalt eines angemessenen Strafzuwachses, im Fall aus der 
bereits eingeleten weitern Unersuchung, ein noch höherer Reat gegen dieselbe sich ergeben 
sollte, verurtheilt. 
Den o. Febr. wurde der Edelsteinschleiffer, Ludwig Kling von Stuttgart, wegen einer 
verübten wiederhelten Veruntreuung neben der Bezahlung der Kosten und dem Ersaz des an- 
gerichteten Schadens zu einer zweifährigen Festungsarbeit verurtheilt.
	        
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