Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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bei liegenden Gras-Baum= und zwei Wurzgaͤrten, unter Vorbehalt allergnaͤdigster Genehmigung, im Auf— 
streich zu verkaufen. Die Verwaltungs-Wohnung besteht in einer zweistoͤligten Behausung und Scheuer un- 
ter einem Dach, nebst dem dahinter befindlichen. Hefen und Wurzgärtlein. Das Dfleggebaude zu Illingen be- 
stehr in der 8 stekigten gerdumigen Wohnung des bisherigen Beamten, worunter ein schöner Keller und große 
Stallung befindlich ist. Hierzu gehört noch ferner ein separates Heuhaus, unter welchem die benötbigten 
NRindvieh-Stallungen eingerichtet sind, und ein besonder stehendes Wasch= und Brennhaus. Die hiezu gehöri- 
gen Gärten bestchen in 2 Brtl. Gras-und Baumgarten, auch 2 Wurzgärtlen, alles nächst der Pfleeg-Woh- 
ung. Die Vaihinger Verwaltungs-Wohnung war schon baöher steuerdar, bei dem Illinger Pfleg-Gebäude 
nebst allen Apperkinenzien wird dem Käufer die Entrichtung der noch zu regulirenden Steuer, bei beiden Ver- 
kaufs= Objekten aber ein Drittel des Kaufschillings baar, und der Ueberrest in 2 verzinnslichen Jahrszielern 
zu bezahlen anbedungen. Der wirkliche Verkauf der Vaihinger Verwaltungs-Wobnung wird bis Montag den 
14 Merz Morgens § Uhr in der dasigen Cameral-Verwastung, der Verkauf der Illinger Pflceg- Gebäude 2c. 
aber Tags darauf, also den 15. Morgens 0 Uhr in der Pfleeg-Wohnung Statt haben. Vorstchenken wird 
nun zu dem Ende öffentlich bekannt gemacht, damit die Liebhaber die Gebäude in Augenschein nehmen, und 
bei beiden Versteigerungen anwohnen können. Den II. Febr. Cameralamt allda. 
Sindelsingen. Durch einen allergnädigsten Befehl vom 21. Jan. ist der hiesigen Cameral-Verwal- 
tung aufgegeben worden, das Aschensammeln in dem disseitigen ganzen Cameral-Bezirk auf 4 bis 6 Jahre, 
unter Vorbehalt der allergnädigsten Ratifikation, lub legali hafta zu verleihen. Dazu ist Dienstag der r5. 
Merz, Vormittags 0 Uhr anberaumt, welches mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß die Bestands- 
liebhaber sich an bemeltem Tag in der Gameral-Verwaltung allhier einfinden und obrigkeitliche Zeugnisse ihres 
Meeik sts mitbringen sollen. Den 72. Febr. 1808. " Kön. Cameral-Verwaltung. 
Eßlingen. Stetten im Remsthal. Alt Friedrich Enßlen, gewester Löwenwirth zu Stetten, und des- 
sen Eheweib werden wegen ihrer verschwenderischen kebensart und Neigung zum Trunk für mundtodt erklärt, 
und deren allenfallsige Creditoren aufgefordert, ihre Forderungen in Zeit 4 Wochen an den gerichtlich aulsge- 
stellten Curator Amtsverweser Enßlen einzugeben. Den v. Merz 188. Oberamt. 
HKebach b„Gmünder Oberamts. Zum Schulden-Liquidations-Tag, und etwaigen Versuch eines Borg- 
oder Nachlaßvergleichs des gewesenen Burgermeisters und Tüchlens-Fabrikanten Johann Jakob Schneiders, 
auch des Khirurgi, Johann Bernhardt Knausen, beede von Heubach, haben wir, und zwar bei ersterem Dien- 
stag den 22. Merz, bei lezterem Mittwoch den 23. Mecz ausersehen. Es wird nun dieses Vorhaben zu dem 
Ende offentlich bekannt gemacht, damit sich die Schneider= und Knausische Gläubiger an besagten Tagen je- 
deSmal Vormittags 8 Uhr auf dem Rüthhaus zu Heubach einfinden, ihre Forderüngen rechtsbefriedigend li- 
quidiren, und sich wegen eines Borg= oder Nachlaßvergleichs ad protocollum e#rklären bönnen. Den 29. Febr. 
1808. Oberamtmann zu Gmünd, Schulth#isenamtsverweser, Burgermeist. u. Gericht zu Heubach. 
Mökmühl. Ueber das verschuldete Vermögen des Bürgers und Schumachers Gottlieb Münchs von 
hier, ist der Gant allergnädigst erkannt, weswegen wir dessen bekannte und unbekannte Gläubiger hiemit edic- 
taliter, unter Strafe des Ausschlusses vorladen, Mittwoch den 23. Merz Vormittags um 8 Uhr auf allhiesi- 
gem Rathhaus vor Stadthericht entweder in Person, ober durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre 
Forderungen rechtsbehörig zu liquidiren, und deren Vorzug auszukühren. Den 29. Febr. 1808. 
Hofrath, Oberamtmann, Burgermeister und Gericht hieselbsten. 
M#mühl. In Schuldsachen des gew.senen Stift Moßbachischen Nebenschaffners, Friedrich August 
Cleebaucos allhier, laden wir dessen Glaubiger zu Anhörung des Gannt-Urtheils, und der sich darauf grün- 
denden Verweisung, auch der etwa noch nöthigen Ergänzung des Legitimations= und Liquidations Punkts, un- 
ter Strafe des gänzlichn Ausschlusses, hiemit peremtorisch auf Donnerstag den 34. Merz Vormiktags um 8 
Uhr, wornach sie sich gehörig zu achten haben. Den 20 Febr. 1808. 
Hofrath, Oberamtmaun, Burgerm ister und Gericht hieselbst. 
Roigheim, Möckmähler Oberamts. Bei der kürzlich vo-genommenen Vermögens-Untersuchung des 
Bürgers und Bauers, jung Peter Reicherts, Hiobs Sohn hieselbst, zeigte sich, daß nach Abzug der be- 
reits vorhandenen Schulden 258 fl. 21 kr. an Vermögen übrig bleibten. Da es aber wahrscheinlich ist, daß 
der Reichert seine Schulden entweder nicht alle, oder manche gar nicht, oder wenigstens nicht vollsicndig an- 
gegeben habe, so laden wir die Reichertsche bekannte und unbekannte Gläubiger hiemit edictaliter unter Strafe
	        
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