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ger Instanz, unter Vergleichung sämtlicher Appellations= Prozeß-Kosten, theils als nichtig
aufgehoben, theils abgeändert worden. Den 10. Merz 1808.
Straf-Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegii 1. Senats in Eßlingen
Den 3. Febr. ist Georg Michael Knieser, Weber, von Unterscheffach, Vellberger Ober-
amts, wegen Ermordung seiner Ehefrau zum Tode durch das Schwerdt und nachheriger
Aufflechtung des Körpers auf das Rad verurtheilt, und diese Strafe an dem Delinquen-
ten den 23. Febr. zu Ellwangen wirklich vollzogen worden.
Den 2o. Febr. wurde Jacob Mutschelknaus von Hochdorf, Oberamts Waiblingen, we-
gen wiederholter Betrügereien neben dem Ersaz aller verursachten Kosten und Schäden zu ei-
ner fünfoierteljährigen Festungsarbeit condemnirt.
Den 24. Febr. wurde Jacob Friedrich Brachhold, Zoll-Inspector zu Wildbad, wegen
wiederholt begangenen Diebstahls zu einer zweijähriger Festungsarbeit verurtheilt, und von
der bisher bekleideten Zoll-Inspectors= Stelle cassirt.
Den 3. Merz wurde der bei dem Oberamt Herrenalb wegen wiederholten Diebstahls in
Verhaft und Inquisition gekommene Schneider, Friedrich Grünn von Lofenau, neben dem
Ersaz der Inquisitions-Kosten zu einer zweijährigen Festungsarbeit verurtheilt.
kodem wurde der bei dem Oberamt Bietigheim wegen Diebstals in Verhaft und In-
quisition gekommene Balihao Weber von Freudenthal, neben dem Ersaz der Inquisttions=
Kosten und des Schadens zu einer einjährigen Festungsarbeit verurtheilt.
Den -F Merz ist unkto kurti 1) Pelag Schmid von Ahldorf zu zwei und einer halb-
jährigen leichten - und — 2) Johannes Maisch, Zimmermann von Hirschau, zu einer acht-
monatlichen Festungsarbeit verurtheilt worden.
Den 8 Merz wurde Anna Barbara Dettenbergerin von Haltenbergstetten, wegen ver-
übten Diebstahls neben dem Ersaz der Arrest= und Inquisitions-Kosten zu einer sechsmenat-
lichen Zuchthausstrafe verurtheilt.
Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegi# lIten Senats in Civil= und Ehe-Sachen.
Stuttgarc, den 10. Merz. In der Appellations-Sache von Lustnau, zwischen
dem Schultheißen Johenn Martin Diebold zu Kusterdingen, Tübinger Oberamts, Bekl.
Appellanten, und Joh. Georg Schiedt, Gerichtsverwandten und Kastenknecht zu Lustnau,
Kläger Appellaten, einen Bestondsacrord berr. wurde die von dem Nichter voriger Instanz
ausgesprochene Urthel bestätigt, und Appellant in die Proceßkosten kondemnirt.
Stuttgart, den 3 Merz wurden geschieden:
1 Ciriacus Staib von Bissingen, Kirchheimer Oberamts, Kl. von Maria Magdalena,
geb. Krämer, Bekl. ex cap. duali Gelert. und leztere in die Kosten verurtheilt.
2) Johannes Sprenger von Illingen, Maulbronner Oberamts, Kl. von Nosina) geb.
Reichert, Bekl. ex cap duall delert. unter Verurtheilung der leztern in die Kosten.
Den lo. Merz. 1) Christina Johanna, geb. Groß von Leinfelden, Stuttigarter Ober-
amts, Kl. von Jacob Bluthard, Bekl. ex cap. quali delert, und lezterer in die Kosten
verurtheilt.