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Befehl ertheilt worden, daß die Verleihung jezo auf 6 oder 9 Jahre nochmals vorgenommen werden solle, ist
mun zu dieser Verhandlung der 2. April d. J. festgesezt worben. Es wird solches hiemit öffentlich bekannt
gemacht, und werden die Bestands- Liebhaber aufgerufen, an dem gedachten Tage des Morgens um 8 Uhr in
dem Königl. Cameral-Amt allhier mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Vermögen und ihre Aufführung
versehen sich einzufinden und der Verhandlung anzuwohnen. Die Mühlen bestehen aus 0 Mahl= und 2
Gerbgängen, einer Wohnung, geräumigen Stall zu 6 Pferden, Heuhaus und einem Fruchtboden; auch wer-
den dem Beständer 15 Morgen der vorzüglichsten Wiesen zur Benuzung eingeräumt. Den 4. Merz 1808.
· Kreis-Steuerrath und Cameral-Verwalter.
Tuttlingen. Zufolge der allerhöchsten Verordnung vom 5. diß, wird das Recht zum ntaschensie-
den und zum Sammlen der Hausasche in denen dem Tuttlinger Cameral-Bezirk einverleibten 8 von Enzber-
gischen Orten: Mülheim, Stetten, Nendingen, Mahlstetten, Böttingen, Kingsheim, Buchheim und Irrn-
dorff lub halta legali, unter Vorbehalt der allergnädigsten Ratification auf 4 bis 6 Jahre am Donnerstag
den F. April Vormittags o Uhr, abermal zur ordnungsmäsigen öffentlichen Verleihung gebracht werden, wel-
ches mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß die Bestandsliebhaber sich an bemedlten Tag in der Came-
ralverwaltung zu Wurmlingen einfinden, und obrigkeitliche Zeugnisse ihres Prädikats mitbringen sollen. Den
17. Merz 1808. Cameral-Verwaltung Tuttlingen.
Ludwigsburg. Der Bürger und Bauer, alt Johannes Notz von Möglingen, hiesigen Oberamts, ist
abermals. von Hauß entwichen, und sucht bald unter diesem bald unter jenem Vorwand das Publikum zu be-
trügen. Jedermann wird daher öffentlich vor diesem Betrüger gewarnt, und die Orts-Obrigkeiten ersucht,
auf denselben fahnden, und ihn im Betretungsfall gegen Ersaz der Unkosten dem unterzeichneten Oberamt ein-
liefern zu lassen. Derselbe ist 46 J. alt, 5 Fuß 7 Zoll groß, hat braune und etwas graue Hae b, blaue
Augen, etwas eingefallenes Angesicht, hohe Stirne, lange Nase, weisse Zähne, röthlichten Bart, spiziges
Kinn. Bei seiner Entweichung war er bekleidet mit einem dreiekigten Hut, ein schwarzes seidenes Halstuch,
einen weißen Baurenrok, 1 blau und rothgestreift Barchent-Wammes, ein paar neuen weißledernen Hosen,
weiß leinenen Strümpfen und Stiefeln. Den 15. Merz 1808. Oberamt allda.
Mökmühl. Die sämtlichen Gläubigr des hiesigen Bürgers und gewesenen Centknechts, Johann Georg
Kunzens, werden hiemit aufgefordert, Donnerstag den 31. Merz auf allhiesigem Rathhauß vor Stadtgericht
kegitime zu erscheinen, und ihre Forderungen bei Verlust derselben, rechtsbehörig zu liquidiren. Den 8. Merz
1808. Hofrath, Oberamtmann, Burgermeister u, Gericht hieselbst.
Untermarchthal. Sirtus Wicker, von Reutlingendorf gebürtig, welcher schon keit mehr als 40 Jah-
ren Landabwesend, und nunmehro, wenn er noch am Leben, 80 Jahre alt ist, hat von seinem in Zwiefal-
tendorf verstorbenen Bruder Ignaz Wicker 54 fl. 34 kr. 2 hlr. ererbet. Da nun von gedachtem Sirt Wicker
vor 10 Jahren aus Ofen in Ungarn die lezte Nachricht eingeloffen ist, daß e allda als Tagwerker ansäßig
seie, in der Tellengasse wohne, und 3 Kinder am Leben habe; indessen aber aller Erkundigungen ungeachtet
von ihm nichts mehr erfahren werden konnte; so wird derselbe, oder seine etwaige Leibes = Erben anmit öffent-
sich aufgefordert, sich binnen 6 Monaten bei unterzeichnetem Amt gehörig zu melden, widrigenfalls das ihm
angefallene Erbe seinen in hiesiger Gegend wohnenden nächsten Anverwandten gegen Caution verabfolgt werden
würde. Den 8. Merz 1808. ç Patrim. Amt allda.
Zuffen hausen. Dem hiesigen Bürger und Schmid Georg Bauer ist in abgewichener Nacht in sein
Haus eingebrochen, und Folgendes aus einem Kasten entwendet worden: 2 schwarz seidene Halstücher, 1 halb-
seidenes Halötuch, I weisses Tüchle, 2 kottonene Schürze, 2 Mannshemder, 4 Weiberhemeer, köllschene
Kissensziechlen, 1 Keilach, ungefähr 12 bis 15 Ehlen reustene Leinwand und 17 M. Flachs. Alle Obrigk. iten
werden geziemend ersucht, auf den Thaäter zu fahnden, und denselben im Betretungsfall an unterzeichnete Be-
hörde einliefern zu lassen. Den IIr. Merz 1 808. Oberamt Ludwigsburg.
Adelmannsfelden. Da in dem Laufe des gegenwärtitzen Monats in hiesigem Amte das Conserip=
tions = Geschäft vorgenommen wird; so sieht sich unterzeichnete Stelle veranlaßt, nachstehende abwesende Can-
tonspflichtige, nämlich, von Adelmannsfelden: Ge. Melch. Frey. Joh. Ge. Trekenmüller. Fried.
Vogt. Christoph Stitz. Christoph Riek. Carl und Vollrath Votteler. Von Pommertsweiler:
Ludw. Hofmann. Christoph Herrenbauer. Anton und Joh. Ge. Rathgeb. Von Hütten: Joseph und
Joh. Anton Numayer. Von Gaißhart: Ge. Röthert und Caspar Schekenhofer. Von Burg-
stall: Johannes und Caspar Hägelen; hiemit aufzufordern, sich bei Verlust ihres Unterthanenrechts und