Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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sie mit obrigkeitlichen Vermögens= Zeugnissen versehen, bei der Verhandlung in der Cameral-Verwaltung all- 
hier sich einfinden können. Den 21. Merz 1808. Koön. Cameral-Verwaltung. 
Göppingen. In Gefolg ergangenen allergnadigsten Befehls wird das Chausseegeld auf den beeden 
Stationen zu Göppingen und Eberlpach wieder auf 1 Jahr von Gforgüt 1808 bis 18e0. an den Meistbie- 
tenden verliehen. Der Göppinger Distrikt dehnet sich von der Baierischen Grenze inclus. des bisherigen Sa- 
lacher Antheils bis Eberspach, d. h. im Hinweg, und der Eberspacher von Göppingen im Hinweg bis Mlo- 
chingen aus, auch hat der Göppinger Chausseegelds-Beständer das besonders hiezu bestimmte Herrschaftshauß 
zu seinem Gebrauch unentgeldlich., Zur Aufstreichs-Verleihung ist Dienstag der 12. April hienächst anberaumt, 
wozu die Liebhaber unter dem Bedeuten, daß sie 60 nach tüchtigen Bürgen umsehen, und, wenn sie aus- 
wärtig sind, mit obrigkeitlichen Vermögens-Abtestaten versehen sollen, eingeladen werden, die Verhandlung 
geschiehet auf dem hiesigen Rathhause, und fangt um 8 Uhr Morgens an. Den 31. Merz 1808. 
Königl. Oberamt. 
Kirchhausen. Der Bestand der herrschaftlichen Schäferei allhier geht auf künftige Michaelis zu En- 
de, und soll nach ergangenem allergnädigsten Befehl wieder auf 3 Jahre bis 1811. verliehen werden. Die 
Schäferei erträgt soo Stäk, welche ein Beständer allein einschlagen darf, und hat derselbe den Vortheil, daß 
er ausser 18 Nächte, so auf die herrschaftliche Aeker ehören, den Bürgern um die dritte Garbe pferchen darf. 
Er genießt an Liegenschaften ein Schaafhaus, eine cheuer und ein Schaafstall, sonst aber keine liegende 
Güter. Die Liebhaber biezu müssen eine Caution von Joo fl. zu prdstiren im Stande seyn, und sich mit 
obrigkeitlichen Zeugnissen ihres Vermögens und guten. Prädikats und Meisterbriefen legitimiren können, und 
bei der Verleihung, welche bis den 20. April Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhause in Kirchhausen geschieht, 
zugelassen zu werd.n. Den 31. Merz 1808. Cameral-Verwaltung Heilbronn, 
Merklingen. Vermög Kön. Dekrets d. d. ä. & pras. 17. curr. ist die Cameralverwaltung allhter 
gnädigst angewiesen, die Befugnis zum Einkauf und Sammlen der Haußasche in den Ortschaften Merklingen, 
Münklingen, Hausen an der Würm, Ostelsheim und Dezingen, hiesigen Cameralamts, auf 4 oder 6 Jahre, 
gegen Bezahlung eines jährlichen Bestandzinses, unter Borbehalt der allergnadigsten Genehmigung, an den 
Mostrierelden öffentlich zu verleihen. Zu dieser Aufstreichs-Verhandlung ist Montag der 17. April anberaumt, 
daber die Liebhaber aufgerufen werden, ermelten Tags Morgens 0 Uhr in der Gameralverwaltung Merklingen 
sich einzusinden, umd das weitere zu vernehmen. Den 1F. Merz 18o8. Kön. Cameral-Verwaltung. 
Stammheim. Durch allergndigsten Befehl vom 10. Merz ist dem hiesigen Cameralamt anfgegeben 
worden, die Erlaubmiß zum Potaschensiedein und die Befugniß zum Aufkauf und Sammlen der Haußasche in 
dem disseitigen Cam#eral-Amtsbezirk auf 3 over 6 Jahre auf allergnädigste Ratification an den Mekstbictenden 
zu verleihen. Zu düeser Verhandlung ist Donnerstag der al. April festgesetzt, und werden die Liebhaber ein- 
geladen, sich gedachren Tag Vormittags o Uhr in hiesiger Eameral= Verwaltung einzufinden Oen 20. Merz 
1808. « Königl. Cameral-Amt. 
Vaihingen an der Enz. Do der Bestand der hiesigen Schaafwaide bis Michaelis d. J. zu Ende geht: 
so wird solche bis Di nstag den 10. April auf 3 Jahre von Michaelis 18og bis 181 1. verliehen werden. Die 
Waide erträgt goo Stük, wovon der Beständer Zoo, und die Bürgerschaft Zoo Stük einrschlagen derf. 
Der Beständer hat freie Wobnung, 2 Stallungen, und den Winte'pferch vron Martini bis Georqi## zu ge- 
nießen, muß aber eine Caution von Sco0 fl. entweder in Liegenschaft oder durch einen hiesigen tüchtigen Bär- 
en stellen. Die Bestandsliebhaber können sich an gedachtem Tag, Morgens 8 Uhr mit Meisterbriefen und 
eugnissen wegen ihres Prädikats und Vermögens versehen auf hiesigem Rathhaus einfinden, und der Ver- 
vandlung anwohnen. Den 22. Merz 1808. Oberamtmann, Bürgermeister und Gericht allda. 
Wiblingen. Unterzeichnete Kön. Local-Commission ist allergnädiast beauftragt, den Vassivstand des 
vormaligen Stifts Wibl#ngen zuverläßig und vollständig herzustellen, und zu diesem Ende sämtliche vormalige 
Abtei und Currant-Schuldglaubiger zuc rechtlichen Liquidirung ihrer Ford rungen aufzu ordern. Es werden 
also hiedurch jene samtlich bekannte und unbekannte, vormalig Stift Wiblingische Glaubiger, auf den 27. April 
peremtorisch zur rechtlichen Liquidation ihrer Forderungen, mit dem Anhang edietiliter vorgeladen, daß nicht 
erscheinende das, für sie hierdurch entstehende Pradjudiz, sich selbst zuzucchreiben baben. Den 28. Merz 
1808. Kon. Württ. Local-Commission allba.
	        
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