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Den 29. Merz ist Christina Fißlerin von Bonfeld, wegen wiederholten Diebstahls,
zur zehenmonatlichen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt worden.
Eod. wurde p## Bigamiæ Veronica Frizin von Iggingen, Gmuͤnder Oberamts, zur
zwanzigmonatlichen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt.
Rechts-Erkenntniß des Koͤn. Ober-Justiz- Collegii IIten Senats in einer Appellations Sache.
Stuttgart. Die Appellations-Sache von Stuttgart, zwischen Johann Georg Lutz in
Plochingen, Bekl. Anten, und Handelsmann Hallberger daselbst, als Administrator des
Vogelschen Fideicommiß= Vermögens, Kl. Aten, wurde wegen Nichtbeobachtung der Appel-
lations-Fakalien, als hieher niche erwachsen, nicht angenommen, und Bekl. Ant in die Ap-
pellarionskosten verurtheilt. Den 6. April 1808.
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Stutegart, den 10. April. Da Se. Königliche Majestät von Würteem-
berg dem Wunsche Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen, mit der Königl.
Hrinzeßin Charlotte Auguste von Baiern eine Eheverbindung einzugehen, Ihre
allerhöchste Beistimmung ertheilt haben, und zu diesem Ende zwischen den Königl. Höfen
Stuttgart und München ein förmlicher Staats-Vertrag abgeschlossen worden; so wur-
de von Sr. Königl. Majestät von Württemberg zur feierlichen Anwerbung und
zur Einholung des Jaworts der Prinzeßin Charlotte Auguste Königl. Hoheit eine
ausserordentliche Groebotschaft nach München abgeordnet, welche Se. Königl. Majest.
Ihrem wirklichen geheimen Rath und Obrist Stallmeister Grafen von Görliz zu über-
tragen, und demselben den geheimen Legarionsrath von Wucherer, sodann den Kammer-
herrn von Maucler, den Kammersunker von Wimpfen, den Kammerjunker und Stall-
meister Grafen Coligny und den geheimen Legations Secretair Schott beizugeben ge-
ruheten.
Der Königl. Württembergische Grosbotschafter äusserte in der ihm am 8. d. M. ertheil-
cen feierlichen Audienz Sr. Königl Masestät von Baiern die vereinten Wünsche
Sr. Königl. Majestät von Württemberg und Ihres durchlauchtigsten Sohns des
Kronprinzen, zu Eingehung einer ehelichen Verbindung zwischen Höchstgedacht Ih-
ro Königl. Hoheit dem Kronprinzen von Württemberg und der Prinzeßin
Charlotte Auguste von Baiern Königl. Hoheic, und empfieng von Sr. Ma-
jestär dem König von Baiern die Allerhöchste Beistimmung und von der Prinzeßin
Charlotte Auguste Königl Hoheit das Jawort.
Die Nachricht von diesem für die Ksniglichen Häuser von Württemberg und Baiern
höchsterfreulichen Ereigniß wurde durch den von München als Kourier abgeschikten Königl.
Württembergischen Kammerjunker von Wimpfen bieher überbracht, und Se. Königl.
Maiest. haben allergnädigst geruht, durch Ihren Minister der auswärtigen Angelegenhei-
ten solches dem Königlichen Hofe, so wie den hier akkreditirten auswärtigen Gesandten, be-
kannt machen zu lassen
Durch ein allerhöchstes Decret vom 13. April ist der jungste Sohn des Fürstl. Wald"