Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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dürfen Ztel in drei verzinslichen Jahrszielern bezahlt werden, und den Kaͤufern wird jede nuͤzliche Culturver— 
aͤnderung gegen Entrichtung eines verhllinißmästgen Geld-Surrogats gestattet. Zu dieser Ausstreichs-Ver- 
handlung werden alle Liebhaber, welche ihre Zuläßigkeit durch obiigkeitliche Zeugnisse darthun können, auf ge- 
dachten Tag in die Cameralamts-Wohnung Vormittags o Uhr eingeladen. Den 28. Merz 1808. 
Steuerrath des Oehringer Kreises, und Cameral-Verwalter zu Schönthal. 
Weinsberg. In hiesiger Cameral-Berwaltungs-Wohnung wird künftigen Montag den 25. diß Nach- 
mittags 1 Uhr ein Quantum Kön. Gefäll-Weine von 67 Apm. 180yer Gewächs, nach Belieben der Raufer, 
in grösserer und kleinerer Quantität, gegen baare Bezahlung in Conventions = Geld falva ratificatione zum 
zweitenmal an die Meistbietenden verkauft, da die erste Versteigerung nicht ratificirt wurde, wozu die Liebha- 
ber höflichst eingeladen werden. Den 14. April 1808. Kön. Eameral-Verwaltung. 
Dürrmenz, Mühlaker. Es wird mit Verpachtung des ehemaligen Forstverwaltungs = Besol- 
dungs = Gartens in Mühlaker, und einer Waldwiese deim Ekenweiher Hof von 12 Morgen, ein nochmali- 
ger Aufstreichs-Versuch gemacht werden. Die Liebhaber werden hierzu auf Donnerstag den 28. diß, Vormit- 
tags 10 Uhr auf das Rathhauß in Dürrmenz eingeliden. Den 14. April 1808. 
Steuerrath des Ludwigsburger Kreises. 
Heiligkreuzthal. Nach allergnddigstem Befehl soll der zwischen Pflummern und Zwifalten auf der 
Alp gelegene zehend = und steuerfreie Deutsche Hof, welcher in ungefähr 150 Jauchert Akerfelds und 13 Jau- 
chert Wiesen und Girten besteht, und wobei sich ein geraumiges gut gebautes Wohnhauß und die nöthigen 
ökonomischen Gebäude befinden, nebst einer kleinen Schäferei auf 12 Jahre von Georgi## 1go bis 1820. un- 
ter Vorbehalt der allergnädigsten Ratifikation an den Meistbietenden öffentlich verliehen werden. Diese Ver- 
handlung wird Mittwoch den g. Mai 1808. Vormittags ro Uhr in der Cameral-Verwaltung Heiligkreuzthal 
vorgehen, und die Liebhaber, welche sich in Ansehung ihres Vermögens und ihrer Kenntnisse mit obrigkeitlichen 
Zeugnissen zu legitimiren haben, werden daher mit der Bemerkung hierzu eingeladen, daß sich bei diesem Hof 
kein herrschaftl. Inventarium weder an Vieh und Vorräthen, noch an Schiff u. Geschirr befindet, sondern daß 
der aufziehende Beständer für alles das selbst zu sorgen haben wird. Den 12. Apr. Cameralverwaltung. 
Illingen, Maulbronner Oberamts. Der Schäferei-Bestand daselbst wird wieder auf 3 Jahre, 
nemlich von Michaelis r#g bis 1811. Montag den 23. Mai verliehen. Er erträgt 600 Stük, wovon 
der Beständer oo. und die Bürgerschaft 200 Stük einschlagen darf. Auch hat der Beständer ein geräu- 
miges bequemes Schaafhaus, Stallungen, eine sehr grosse Scheuer nebst einem Murzgarten zu genießen, 
Latt der Caution muß er aber das Bestandgeld 1 Jahr voraus bezahlen. Liebhaber können sich gedachten 
ags früh 8 Uhr mit Meisterbriefen und Zeugnissen lhres Vermögen zu Illingen einsinden. Den 5. April 
1808. Oberamt Maulbronn. 
Neuhausen ob den Fildern. Nach erhaltenem allerhöchsten Auftrag von Königl. Hochlöbl. Hof= und 
Domainen-Kammer soll ich das Aschensammeln in meinem Cameral-Amtebezirk, nemlich von Köngen, Wend- 
lingen, Unterensingen, Neu= und Pfauhausen auf ß bis 6 Jahre, je nachdem die Liebhaber es wünschen, an 
die Meistbietende verleihen. Diejenige, welche diesen Bestand zu übernehmen Lust bezeugen, können sich bis 
Montag den 25. April Morgens 8 Uhr in der Cameralverwaltung zu Neuhausen einfinden. Den 6. April 
1808. « Cameral-Verwaltung Köngen in Neuhausen. 
Oelbronn, Maulbronner Oberamts. Der Bestand der Schäferei in Oelbronn geht auf künftige 
Michaelis zu Ende, und wird daher den 16. Mai wieder auf 3 Jahre bis 1811. verliehen. Die Schaͤferei 
erträgt 225 Stük, wovon die Commun Loo, und der Beständer 125 Stük einschlagen darf. Auch genießt 
der Bestander freie Wehnung, 2 Mrg. Wiesen und ungefihr 6 Ruth. Kuchengarten, statt der Caution muß 
aber derselbe das Bestandgeld 1 Jahr voraus bezahlen. Die Liebhaber hiet müssen mit obrigkeitlichen Zeug- 
nißen ihres Vermögens und guten Prädicats, und mit Meisterbriefen versehen seynn. Den 11. April 1808. 
· Oberamt Maulbronn. 
Rotenmünster. Vermög ergangener allerhöchster Verordnung wird das Königl. Maiereigut zu Hau- 
sen auf 12 Jahr verpachtet werden. Dieses bestebet aus einem zweistokigten Wohnhaus, einer Scheuer, den 
erforderlichen Stallungen, einem Waschhaus und Wagenschopf. An Gütern enthält das Majereigut 2 Morg. 
14 Vrtl. 184 Ruth. Gärten mit schönen Obstbäaumen, 21 Mrg. 27 Vrtl. I4 Ruth. Wiesen, und 156 Mrg.
	        
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