Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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. Jos. Dürrenberger, Schneider. Ven Matzen: Franz Jos., und Bened. Kimpfler. Von Boden: 
e. Schönenberger. Von Dengelshofen: Joh. Ge. Depont. Von Schwanden: Fr. Josepy 
Mößle, Schmid. Von Rengers: Jos. Ant. Buhmannn, Barbierer. Patrim. Obervogkeiamt. 
Nordstetten. Da nachbenannte aus diesem Patrimonialamt abwesende Militairpflichtige des öffentli- 
chen Aufrufs ungeachtet sich nicht in ihrem Heimwesen eingefunden haben, so werden solche zum zweitenmal 
namentlich unter Androhung wirklicher Vermögens-Confiscation, und des Verlusts ihres Bürger= und Unter- 
thanenrechts hiemit aufgesordert, innerhalb 4 Monaten in ihr Heimwesen zurukzukehren, und sich beim Pa- 
trimonialamt zu melden. Ant. Pfeifer. Joh. Ge. Messenreuter. Carl Reible. Thomas, und Matth. Beck. 
Carl Schneiderhan. Franz Carl Reible. Jos. Noll. Ge. Schneiderhan. Jos. Weinkein Andr. Reible. 
Mart. Mayer. Joh. Straubinger. Joh. Schneiderhan. Bartholomdi Reible. Andr. Zahn. Lukas Becht. 
Jos. Straubinger. Martin, und Joh. Bock. Math. Zahn. Jos. Bock. Ulr. Peiffer. Anton Manz. 
Joh. Schöner. Alois Straubinger. Jos. Blocher. Jos. Ruggaber. Mart. Zahn. Mil. Reible. Von 
Isenburg: Bartle Klink. Freiherrl. v. Schleitheim. Patrim Amt allda. 
Schussenried. Die unterm 11. Nov. 1806. geschehene, und unterm r. Sept. 1809. erneuerte Auf- 
forderung an die abwesende militairpflichtige Unterthanensöhne ist bisher noch nicht ganz erfüllt worden; sie 
werden daher zum dritten und leztenmal aufgefordert, binnen 3 Monaten vor dem unterzeichnetem Patrimon. 
Obervogtei#mte zu erscheinen, widrigenfalls die in der Conscriptions-Ordnung festgesezte Strafe der Verms- 
ens-Confiseation und des Verlusts des Bürger-und Unterthanenrechts gegen sie erkannt und vollzogen wird. 
ie abwesende Milikairpflichtigen, welche diese personelle Vorladung trift, sind: Von Schussenried: Joh. 
Evang. Birker, Schlosser. Joh. Vincenz Krämer, Weisgerber. Jos. Ant. Linder, Bierbrauer. Ant. Feßler, 
Schreiner. Jos. Angele, Wagner. Vircenz eßler- Kiefer. Von der Lufthütte: Anton Brauchle, 
Gärtner. Von Roppertsweiler: Alois und Vincenz Hohl, Müller. Franz Kav. Hohl, Gärtner. 
Von Kürnbach: Norbert Hagnauer. Joh. Bapt. Steinhauser. Joh. Rausch. August Sceinhauser. 
Vincenz Keßler, Gärtner. Valent. Keßler, Mahler. Von Wattenweiler: Vincen Gerahz, Sattler. 
Von Michelwinneden: Alois Krapf, Schuster. Jak. Ailinger, Bierbrauer. Phil. Hopp, Bierbrauer. 
August. Magglott, Wagner. Joh. Walser, Kiefer. Franz Jos. Hepp, Bierbrauer. Von Otterswang: 
Jo Keßler, Weber. Von Hopferbuch: Joseph Böchsenmann, Schmid. Ruppert Feßler, Jäger. 
Von Staflangen: Remig. Walser, Kiefer. Remig. Afßfalg, Schreiner. Franz Jos. Diebold, Müller. 
Von Eichen: Anton Restse, Kiefer. Kön. Patrim. Obervogteiamt. 
Strohweiler, Uracher Oberamts. Johannes Schiller von Jainingen gebürtig, 30 J. alt, verburgert 
in Ennabeuren, Münsinger Oberamts, hat fernd als Wittwer die verwittibte Hofbäurin, Maria Regina Schil- 
krin in Strohweiler geheirathet. Allein er entfernte sich ohne alle Ursache und ohne alle Legitimation. Es 
werden daher älle inn und ausländische Hoch= und öbl. Obrigkeiten, fub offerto reciproci, ersucht, densel- 
ben, wo er sich betreten ließe urrckiren, und gegen erhtattun aller Göosten anh hiesigen 9 eimieseen zu 
ihn wegen seines böslichen Ausweichens zur Verantwortung zu ziehen. Den 9. Febr. 1808. 
lassen, um ihn wegen st ch 8 Kh. Württ. Oberamt Urach. 
Waiblingen. Dem Jacob Fischer, ledig, 22 Jahr alt, von Hochdorf, hiesigen Oberamts, der wegen 
wiederholten Dntoie hier in Untersuchung gekommen, wurden nachstehende Effecten, die er wahrscheinlich 
auch gestoblen hat, deren Eigenthümer er aber verhehlen will, abgenommen: 1) ein dunkelblau neutüchenes 
Wammes für einen etwa 14 jährigen Knaben mit Metallknöpfen, 2) ein großes weiszwilchenes Weingärt- 
ners Wammes für einen großen starken Mann, mit wollenem Fuktter und metallenen Knspfen. ¾-7 ein gros- 
ses ziemlich altes schwarz und weis gestreiftes zeugenes Brustcuch mit leinenem Unterfutter, und schwarz bei- 
nernen Knöpfen, gleichfalls für einen großen Mann, 5) ein Halsflor, 6) ein paar schwarz wollene Manns- 
strumpfe, 7) drei einzelne ganz alte weiße Strümpfe, 8) ein paar alte wollene Gamaschen, 0) ein gutes 
reustenes Hemd, bezeichnet, 10) eine reustene Zwehle oder kleines Tischtüchlen, 11) ein schwarz floret sei- 
denes noch ziemlich neues Weiber-Halstüchlein, 12) zwei u ncue rothgestreifte feine baumwollene Tuͤch- 
lein, auf einir Seite ungesaͤumt, und 13) ein zinnernes Balsambüchslen mit hölzernem Ueberfutter. Die 
Eigenthuͤmer dieser Effekten werden aufgefordert, sich in Baͤlde bei hiesigem Oberamt zu melden, und die 
Kennzeich n derselben und die Art, wie sie ihnen abhanden gekommen sind, anzugeben. On 26 r. 1808. 
oͤn. Tberamt.
	        
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