Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Kellereigarten  genannt.  2)  I#  Prtl.  Wiesen  an  2  Stüken  nahe  bei  der  Stadt.  3)  7  Mrg.  1  Vril.  HolzJmäder.
  40  2  Krautgärten  von  13  und  15  Ruth.  §s)  24  Vrtl.  0  Rth.  Wiesen  an  2  Stülen.  0)  3  Brisl.
18:  Ruth.  Esperwiesen  und  7)  4  Mrg.  Aeker  an  3  Stüken,  wovon  21  Mrg.  mit  Winterfrucht  angesäet
sind.  Den  18.  Apr.  180.  Kreis-Steuerrath  von  Urach  und  Cameral-Verwalter  von  Offenhausen.
Stammheim.  Beki  hiesiger  Cameralverwaltung  sind  7  Fuder  Stroh  zum  Verkauf  allergnäoigst
ausgesetzt,  welche  Dienstag  den  3.  Mai  in  Aufstreich  gebracht  werden.  Die  Liebhaber  wollen  dahero  an
gemeltem  Tag  Vormittags  8  Uhr  sich  in  der  Cameral-Verwaltung  dahier  einfinden.  Den  16.  Apr.  i808.
Cameral-Amt  allda.
Schönthal.  Bis  Montag  den  0.  Mai,  Vormittags  0  Uhr,  werden  bei  disseitiger  Beamtung
300  Schfl.  Haber,  8  Schfl.  Mühlkernen,  20  Schfl.  Gersten,  70  Schfl.  Raugemischte  Frucht,  oder  Ausrath,
  und  20  Schfl.  Gersten=  und  Linsen-Gemisch  im  Aussireich  verkauft,  wozu  die  Liebhaber  eingeladen
werden.  Den  15.  April  1808.  Cameral-Verwaltung  allda.
uUrspring.  Da  auf  den  Stäkweisen  Verkauf  der  Schloßgebäude,  Güter  und  Schaafwaide  zu
Steußlingen  im  Staats=  und  Regierungs-Blatt  Nr.  II.  umständkich  beschrieben  ein  Nachgebott  im  gauen
  ex  post  geschlagen  worden,  so  wurde  die  Königl.  Cameralverwaltung  vurch  ellerhöchl  gnädigste  Resettton
  vom  II.  Apr.  beauftragt,  eine  nochmalige  Verstaigerung  vorzunehmen  und  das  Nachgebot  zum
Grunde  zu  legen.  #r  dieser  Donnerstag  den  10.  Mai  Morgens  0  Uhr  zu  Schloß  Steußlingen  vorgehenden
  Verhandlung  ladet  anmit  höflichst  ein  den  20.  Apr.  1808.  Kon.  Cameral-Verwaltung  allda.
Freudenthal.  Das  Recht  in  den  disseitigen  Gefäll-Orten  Freudenthal,  Gündelbach,  Horrheim,
öchgan  und  Magenheim,  Asche  sammlen  zu  dörfen,  wird,  wegen  erfolgten  Nachgebots,  Montag  den
2.  Mai  zur  nochmaligen  Verleihung  gebracht  werden,  wobei  sich  die  Liebhaber  Morgens  8  Uhr  in  der
Wohnung  der  unterzeichneten  Beamtung  einfinden  und  das  weitere  vernehmen  können.  Den  ar.  April=1808.
  Camera  Verwaltung  allda.
Heiligkreuzthal.  Nach  allergnäadigstem  Befehl  soll  der  zwischen  Pflummern  und  Jwiefalten  auf
der  Alp  gelegene  zehend=  und  stenerfreie  Deutsche  Hof,  welcher  in  ungefähr  ros  Jauchert  Akerfeld  und
13  Jauchert  Wiesen  und  Gärten  besieht,  und  wobei  sich  ein  geraumiges  gut  gebautes  Wohnhaus  und
die  nöthigen  dkonomischen  Gebände  befinden,  nebst  einer  kleinen  Schäferei  auf  12  Jahre  von  Georgii
1808.  bis  1820.  unter  Vorbehalt  der  allergnädigsten  Ratification  an  den  Meisibietenden  öffentlich  verliehen
  werden.  Diese  Verhandlung  wird  Mittwoch  den  4.  Mai  1808.  Vormittags  10  Uhr  in  der  Cameral-Verwaltung
  Heiligkreuzthal  vorgehen,  und  die  Liebhaber,  welche  sich  in  Ansehung  ihreS  Vermögens
und  ihrer  Keuntnisse  mit  obrigkeitlichen  Zeugnissen  zu  legitimiren  haben,  werden  daher  mit  der  Bemerkung
  hierzu  eingeladen,  daß  sich  bei  diesem  Hof  kein  herrschaftl.  Inventarium  weder  an  Vieh  und  Vorräthen,

  noch  an  Schiff  und  Geschirr  befindet,  sondern  daß  der  aufziehende  Beständer  für  alles  das  selbst
Kön.  Cameral-Verwaltung  allda.

zu  sorgen  haben  wird.  Den  12.  April  1808.
Rotenmünster.  Vermög  ergangener  allerhöchster  Verordnung  wird  das  Kdnigl.  Maiercigut  zu
Hausen  auf  12  Jahre  verpachtet  werden.  Dieses  bestehet  aus  einem  zweistokigten  Wohnhaus,  einer
Scheuer,  den  erforderlichen  Stallungen,  einem  Waschhaus  und  Wagenschopf.  An  Gütern  enthält  das
Maiereigut  2  Mrg.  11½.  Vtl.  181  Rth.  Gärten  mit  schönen  Obstbäumen,  21  Mrg.  27  Vrtl.  14  Ruthen
Wiesen,  und  150  Mrg.  3  Vrtl.  12  Ruthen  Aeker.  Sämtliche  Felder  sind  in  einem  guten  Zustand,  und
der  Winter=  u.  der  Sommer-Oesch  wird  dem  Pächter  angeblümt  übergeben.  Auch  kaun  derselbe,  wenn  er
cs  wünschet,  von  dem  vorhandenen  Vieh  einen  Theil  als  Inventarium  erhalten.  Die  Verpachtung  wird
zu  Hausen  den  I2.  Mai  Vormittags  10  Uhr  in  dei  Maierei-Haus  vorgenommen.  Das  Locale  kann
täglich  beaugenscheiniger,  und  die  übrige  Verhältnisse  können  bei  unterzeichneter  Beamtung  erfragt  werden.
  Damit  die  Cameralverwaltung  sowohl  wegen  des  Bestandes  als  des,  dem  Pächter  anvertrauten
herrschafillchen  Eigenthums  gesichert  seie,  so  wird  bei  Verleihung  nur  denjenigen  der  Zutritt  gestattet,
  welche  sich  mit  obrigkeitlichen  Zeugnissen  wegen  ihres  Vermdgens  und  Lebenswandels  ausweisen  konnen.
  Den  13.  Mai  Vormittags  wird  im  öffentlichen  Aufstreich  und  gegen  gleich  baare  Bezgahlung  ein
Theil  des  auf  dem  Hof  befindlichen  Vieh,  alo  Pferde,  Stier,  Kühe,  und  das  vorhandene  Schiff  und
Geschirr,  worunter  mehrere  Roß=  und  Ochsen-Wägen,  Pflüge,  Wagenwenden,  und  sonstige,  zur
Landwirthschaft  erforderliche  Gegenstände  befindlich  sind,  Nachmittags  aber  die  vorhandenen  Betten  und
Leinwand,  Schreinwerk,  Faß  und  Banodgeschirr  und  sonsiiger  gemeiner  Hausrath,  in  dem  Maierei-Gebäude
  zu  Hausen,  verkauft  werden.  Den  Jq.  April  1808.  Kdn.  Cameral-Verwaltung.