Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

Nro. 24. 1808. 265 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Bloatt. 
Samstag, 28. Mai. 
  
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Königl. Ober-Regierung, Regiminal-Depart. Verordnung, die Besetzung der Justitiars- 
Stellen für einzelne Zugehörungen der Patrim. Herrschaften betreffend. 
Se. Königl. Majs. haben durch das allerhöchste Decret vom 26. April verordnet, 
daß, wenn einzelne Zugehörungen einer Patrimonial: Herrschaft und Besihung mehr als 4 
Stunden von dem Sitze des Patrimonial= Beamten entfernt sind, für dieselbe entweder ei- 
gene Justitiarten aufgestellt, oder eine benachbarte Königl. oder patrimon. Beamtung nach 
Maasgab des Organisations-Manifestes damit beauftragt werden solle. Es werden daher 
die Königl. Kreisämter hiemit angewiesen, da, wo dieses zur Anwendung komme, die pa- 
trimon. Herrn um ihre Erklärung, wie sse jene Justitiarstellen zu besehen gedenken, aufzu- 
fordern, und den Erfolg in Zeic von 3 Wochen zu berichten. Decret. Stuttg den 1½. Mai 
1808. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. 
Königl. Ober-Reg. Ober-Polic. Depart. Erläuterung der General-Verordnung die 
Bevölkerungs-Tabellen betreffend. 
Aus Veranlassung einiger auf die Fertigung der neuen Bevölkerungs= Tabellen sich 
beziehenden Anfragen wird die am 12. Dec. v. J. ergangene Königl. General-Verordnung 
hiemit folgendermassen erläutert: 
1. In der auf den o. des nächstkommenden Monats Junius zu fertigenden Tabelle, 
wovon das im ersten Seück des dißjährigen Staats= und Regierungs: Blatts abgedruckte 
Formular mit A. bezeichnet ist, wird, weil die vorhin eingeschickten Tabellen nicht ganz 
nach den nämlichen Grundsätzen ausgefertigt worden sind, mithin eine Vergleichung mit den 
früheren Bevölkerungs Angaben nur auf unsschere Resultate führen würde, die zweite Co- 
lumne unter der Rubrik: Bevölkerung nach der vorigen Eingabe, samt den für 
die Angabe des Zuwachses und Abgangs bestimmten Columnen unausgefüllt gelassen, hin- 
gegen unter der Rubrik: „Verbleiben Orts-Angehörige“ die Gesamgtzahl der in 
das neue Familien-Register ausgenommenen und am go. Jun. d. J. wirklich lebenden Orts- 
angehörigen eingetragen. 
Dieser Eintrag macht sodann in der auf den 3r. December d. J. zu fertigenden weite- 
ren Tabelle den Innhalt der a#ten Columne aus.
	        
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