Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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stellt; der General-Postamts-Secretair Johann Ludwig Daser aber zum Ober-Post— 
Directions- Registrator mit der Beibehaltung des Secretariats-Charakters befoͤrdert, so wie 
Jakob Gottfried Fließ aus Duͤrmenz, und Johann Jakob Christian Pelargus von 
Stuttgart zu Officialen des Königl. General-Postamts Sctuttgart ernannt worden. 
Freudenstadt. Nach einem allerhöchsten Decret v. 10. Mai haben Se. Königl. 
Mas. allergnädigst geruht, dem Soldaten Friedrich Eisenbeis von Glatten hiesigen Ober- 
amts für die Rettung eines in den Fluß Glatt gefallenen Kindes eine Civil-Medaille zum 
Tragen im Knopfloch zugehen, und für diese Handlung zugleich eine Belohnung von 22 fl. 
aus der Königl. General-Staats-Kasse ausbezahlen zu lassen. Den 31. Mai 198o8. 
Oberamt allda 
Ludwigsburg. Durch allerhöchstes Decret vom 29. Mai haben Se. Königl. 
Mas. dem ledigen Bürgerssohn von Hohenek, Jakob Friedrich Merkle, welcher einige 
Tage zuvor einen in den Nekar gefallenen 7 jährig. Knaben von der ganz nahen Gefahr des 
Ertrinkens, durch eigene Aussezung seines Lebens, gerettet hat, eine Verdienst= Medaille 
zum Tragen, durch das Oberamt allergnädigst zustellen lassen, auch ihm eine Belohnung 
von 22 fl. bei der Königl. General-Staats Kasse huldreichst ausgeseze, welche allerhöchste 
Gnaden-Bezeuguugen er heute mit dem allerunterthánigsten Danke empfangen hat Den 31. 
Mai r808. Königl. Oberamt allda. 
Der Candidat der Rechte, Joh. Christian Friedrich Voßler aus Tuttlingen, ist nach 
erstandener Prüfung unter die Zahl der Königl. Advokaten aufgenommen, und heute bei dem 
Königl. Ober-Tribunal verpflichtet und immatriculirt worden. Tübingen, den 27. Mai 18038. 
Stuttgart. Von dem Koönigl. Medicinal-Departement wurde dem Medicinä Licen- 
tiaten, Johann Friedrich Franz Göz vou Hall gebürtig, zu Merklingen, Leonberger Ober- 
amts, nach erstandener gesezlicher Prüfung und geschehener Berpflichtung die Erlaubniß zur 
medicinischen Praris in den Königl. Staaten ertheilt. Den 31. Mai 1808. 
  
  
  
Da mit dem laufenden Monat Junius die erste Hälfte des gegenwärtigen Jahrgangs 
des Regierungs-Blatts sich schließt: so sieht man sich veranlaßt, sämtliche Abonnenten, 
sie seien öffentliche Behörden oder Privat-Personen, zu Berichtigung der Pränumeration 
(à 1I fl. Zo kr.) auf das zweite Halbjahr aufzufordern. Man erwartet die baldige Einsen- 
dung dieser Pränumerations Gelder um so zuverläsger, als die bisherige Erfahrung gezeigt 
hat, zu wie vielfachen Irrungen die Unterlassung der zeitlichen Lieferung derselben Veran- 
lassung giebt. Die zum Theil noch vorhandenen Ausstände sind nun zugleich ungesäume 
abzuführen Im übrigen wird sich wegen der bei den Bestellungen und Zahlungen zu beob- 
achtenden Ordnung auf die Bekanntmachung in dem Reg. Blatt Nro. los. vom vorigen 
Jahr bezogen. 
Hornberg. Nach einem aus dem - Ober-Consistorium erhaltenen allergnädigsten Befehl wird 
Donnerstag den 23. Jun. d. J. das durch die Entlassung des bisberigen Provisor auf Jacobi erledigte perpe- 
tuirliche Provisorat an der biesigen Knaben-Schule durch eine förmliche Wahl uud eine dieser vorangehenden 
Prüfung der Competenten wieder besezt werden. Wir laden auf obengemeldten Tag diejenige Provisoren ein, 
welche sich theils mit Zeugnissen Über ihre bei dem Königl. Ober-Consistorium erstandene Prüfungen theils
	        
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