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Decret der Kön. Ob. Fin. Kammer, Rechn. Dep. die Kirchen-Visitations-Kosten in den
. 1 Evangelischen Patrimonial-Orten betr. d. d. 31. Mai 2808. -. ·
Se. Koͤnigl. Maj. haben durch ein allerhoͤchstes Decret vom 21.Mai zu verordnen
geruhet, daß bei den Kirchenoisftationen in den Evangelischen Patrimontal: Orten die Reise-
kosten der Visitatoren von der Kön. Ob. Fin. Kammer zur Bezahlung übernommen, die Com-
munen und die Kassen der piorum corporum aber, wenn keine besondere Kirchenfonds vor-
handen sind, in die übrigen Kosten zu gleichen Theilen eintreten sollen. Diese allerhöchste
Verordnung wird hiemit bekannt gemacht, damit sich die betreffenden Stellen darnach ach-
ten bönnen. · « "«««,
Decret Königl. Ob. Fin. Kammer, Rechn. Dep. an die sämtlichen verrechnenden Beamten,
die Einsendung der Berichte über die Geld= und Natural-Ausstände betr. d. d. 4. Jun. 1808.
Da mehrere verrechnende Beamte die durch das Dekret vom 2. April d. J. angeordneten
Berichte über die Geldausstände noch nicht eingesendet haben, so werden dieselbe erinnere, die-
se Berichte innerhalb 8 Tagen ganz unfehlbar zu erstatten. Zugleich werden sämtliche ver-
rechnende Beamte hiemit angewiesen, nach der nämlichen Vorschrift und in den nämlichen Ru-
briken, auch eine vollstaͤndige Uebersicht uͤber die auf Georgii 1808. verbliebenen Naturalaus-
staͤnde unverzuͤglich zu verfassen, und in gleichem Termin einzuschiken.
Königl. Forst-Depart. Reseript an sämtliche Kön. Oberforst-Aemter, die Beseitigung der An-
stände bei den neuen Oberforst= und Huthen-Eintheilungen betr. d. d. 3. Jun. 1808.
Da Wir zu wissen verlangen, ob, und was für erhebliche Anstände durch die neue Ober-
forst= und Huthen-Eintheilung, in Betreff der euch allergnädigst anvertrauten Oberforste bis-
her sich gezeigt haben; so wird euch hierdurch aufgegeben, dieselbe Unserm Königl. Forst-De-
partement allerunterthänigst anzuzeigen, und wo es nöthig ist, mit Beischluß einer Handzeich-
nung, so vi'l als möglich zu erläutern, und zugleich Vorschläge zu machen, auf welche Art
die allenfalsigen Anstände zu beseitigen sehn möchten. Hieran ic. In Königl. Forst-Deparc.
den 3. Jun. 1808. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj.
Stuttgart, den 7. Jun. Se. Königl. Majs. geruhten gestern Nachmittag dem
an Ihrem Hoflager accreditirten ausserordentrichen bevollmächtigten Königl. Holländischen
Gesandten van Dedel zu Ueberreichung des Königl. Notifications Schreibens von der Ent-
bindung der Königin von Holland Masjestät eine Privat-Audienz zu ertheilen.
Ludwigsburg, den 3. Jun. Se. Königl. Maj haben, bei Gelegenheit des frohen.
Ereignisses der Vermählung des Kronprinzen Königl. Hoheit, folgende Ernennungen und“
Beförderungen vorzunehmmen gnädigst geruhe: Allerböchstdieselben haben nemlich Sich gnädigst
bewogen gefunden, vier Kron-Erb-Aemter zu bestellen und einzusezen: und zwar zu
Erb-Reichs-Marschällen das Fürsten-Haus Hohenlohe; — zu Erb-Reichs-
Ober-Hofmeistern: das Fürstenhaus Waldburg; — zu Erb-Reichs-Ober-,
Kammerherrn: die Fürsten und Grafen von Löwenstein: — und zu Erb-
Reichs-Pannern: das Grafenhaus von Zeppelin; mit der Bestimmung, daß im-