Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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S. 11. In jedem Ort sollen ferner, je nach seiner Größe, mehr oder weniger Wasserbut- 
ten angeschaft werden, um mittelst dieser größern Geschirre dem Mangel an Wasser in den 
Sprizen um so sicherer zu steuern. · « 
I.12.InjederStadtundinjedemMarktsiekenisteinFener-Wagenmüde-Ida- 
zu gehörigen Laternen, Haken, Pikeln und Aerten, Pechpfannen und Pechkränzen anzu- 
schaffen, stets. in gutem Stand zu erhalten, und in einem solchen Local aufzubewahren, 
wo leicht beizukonemen ist. 
I. 13. Ferner sind in jedem Ort nicht nur von der Commun einige große Feuerhaken u. 
Feuerleitern zu halten, sondern es wird auch hiemit jedem Hausbesizer in Dörfern zur Pflicht 
gemacht, sich eine Leiter anzuschaffen und stets zu Hause aufzubewahren, auf welcher man bei 
entstehendem Brandungluk sogleich das Dach seines Haufes ersteigen, und die so höchstnoth- 
wendige Notagsanstalten auf den Dächern und an den Giebeln ausführen kann. 
I. 14. In jeder Commun sollen ferner eine Quantität Seegeltücher und Säke ange- 
scheft, und siets bereit gehalten werden, um dieselbe wohl benezt an den nächsten Häusern, wo 
der Brand ausgebrochen ist, zu Abwendung der Ausbreitung des Feuers bennzen zu können. 
#. 5. Damit es bei ausbrechendem Feuer nie an Wasser fehle: so sind in denjenigen 
Städten und Dörfern, durch welche oder in deren Nähe kein Wasser fließt, oder wo es an 
großen Bronnen, oder auch an reichhaltigen Schwemmen (Werten) fehlt, etliche mit eisernen 
Reifen versehene große Füsser oder große Bürten mit Wasser neben den nöthigen Waseer- 
schapfen zu halten. Die Fässer sind in der Mitte mit einem weiten Loch und Dekel darauf, 
und an einem der Böden zum schnellen Ablauf mit einem oder zwei großen Zapfen zu ver- 
sehen, und auf Kärren oder Schlitten in den Keltern, Rathhäusern, oder sonst an Orten, 
wo es nicht an Raum fehlt, und wo leicht beizukommen ist, aufzubewahren. Des Som- 
mers sind sie alle 4 Wochen aufzufüllen, und des Winters, so wie die Bronnen, Schwem- 
men und andere Wasserbehälter fleisig aufzueisen. 
F. 10. An denjenigen Orten, wo Wasser durchfließt, und dasselbe nicht tief ist, sind 
zusammengerichtete Balken und Bretter in Bereitschaft zu halten, um solche zum Vorschla- 
gen gebrauchen, und dadurch das Wasser schwellen zu können. 
I. 17. Da die Seile und Ketten an den Zugbronnen sehr leicht brechen, und diese 
Bronnen überhaupt in kurzer Zeit nicht viel Wasser gewähren: so sind dieselbe, soviel als 
möglich, in Rohr-und Gumpbronnen zu verwandlen. 
G. 18. An Orten, wo es an Bronnen fehlt, sind nach Verhältniß der Größe dersel- 
ben auf verschiedenen Punkten Cisternen anzulegen. 
§. 10. Die Bürgerschaft jeden Orts ist in mehrere Rotten einzutheilen, für jede ein 
oder mehrere Rottmeister zu ernennen und für jeden eine Fahne anzuschaffen, woran die 
Rotte thren Fährer erkennen kann. 
#. 20. Zu jeder Sprize sind gleichfalls eine hinlängliche Anzahl Leute zu bestellen, 
welche dieselbe zu bedienen haben, nebst einem Sprizenmeister, welcher dieselbe zwekmäßig 
zu leiten weiß. Q r 
S. 21. Eben so sind gewisse Personen zu bestimmen, welche für die Abgabe der Feuer- 
eimer, für die Besorgung des Feuerwagens, für die Schwellung des Wassers, wo dieses 
geschehen kann, für die Anstekung der Pechpfannen, die Leitung der Feuer= Haken und Feuer- 
leitern, zu sorgen haben. ·
	        
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