Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

Baukunsi.  Ermechtigung  des  vormaligen  Lieutenants  Göbel  zur  gesetzmäßigen  Prüfung  der  Bauplauc.
  135.

Beisitzrecht.  Revidirtes  Gesetz  über  das  Bürger=  und  Beiüttzrecht,  500.  Umfang  des  Beisitz=  oder
Heimathrechts.  510.  Art.  2.  K.  übrigens  Bürgerrechts,  Gesetz.

Belobungen,  öffentliche,  und  Belohnungen.  Belohnung  und  Belobung  mehrerer  Landjäger.
  188.  —  Des  Landjägers  erster  Klasse,  Beck,  zu  Ochringen.  199.  Des  Landjägers
erster  Klasse,  Staiger,  zu  Erolzheim.  242.

Besoldungs-Steuer.  Erhöhung  derselben  für  die  drei  Jahre  188  4  54.  Art.  5.  Verfügung  in
Betreff  der  Erhebung  derselben.  564.

Besoldungs-Verbesserungs=  Fonds  für  evangelische  Geistliche.  Stand  desselben  auf
Georgi#  1832.  22.  Dchgl.  auf  Georgii  1835.  223.

Bettfedern.  Warnung  wegen  des  Ankaufs  gebrauchter  Bettfedern.  213.

Bevölkerungs-Tabellen.  Nachträgliche  Verfügung  in  Betreff  der  Fertigung  derselben.  6.

Brandversicherungs=  Anstalten.  Rechenschaft  über  die  Verwalz#ung  der  allgemeinen  Brandschadens
  =  Versicherungs-Anstalt  für  Gebäude  für  das  Jahr  187/8  120.  Brandschadens-Umlage
  für  188/6..  456.

Brücken.  Gesetz,  betreffend  die  Baulast  an  Brücken,  welche  Theile  von  Staatssiraßen  bilden.  405.

Bücher,  öffenkliche,  s.  Orts-Registraturen.

Bundes-Beschlüsse.  Beschlut  der  deutschen  Bundes-Versammlung  in  Beziehung  auf  die  Siche,
rung  der  Schriftsteller  und  Verleger  gegen  den  Nachdruck.  205.  Bekanntmachung  des  Beschlusses
  in  Berreff  der  Unkerdrückung  der  Neckarzeifung.  359.  «

Börger-Ausschüsse.  Stellung  der  Gemeinderäthe  und  Bürger-Ausschüsse.  508.

Bürger-Rechts-Gesetz,  revidirtes.  509.  Verdältniß  des  Gemeindc-Verbands  zum  Staats-Brrein.
510,  Art.  1.  Umfang  des  Beisitz=  oder  Heimath  Rechts.  510,  Art.  2.  Umfang  des  Bürger-Rechts.
  510,  Art.  35.  Ausnahme  von  der  allgemeinen  Verpflichrung  zur  Gemcinde-Ge,
nossenschaft.  510,  Art.  4.  Felge  der  Nicht-Erfüllung  dieser  Verpflichtung.  511,  Art.  5.
Perldulichkeit  des  Bürger=  und  Beisitzrechts.  511,  Art.  GC.  Umfang  dieser  Rechte  in  zusammengesetzten
  Gemeinden.  512,  Art.  7.  Gleichzeitige  Genossenschaft  mit  mebreren  Gemeinden.
  512,  Art.  8.  Debgleichen  mit  einer  ausländischen  Gemeinde.  515,  Art.  9.  Schutz-Genossenschaft.
  515,  Art.  10.  Freie  Wahl  des  Aufenthalrsors.  515,  Art.  11.  Wohnsiener.
514,  Art.  12.  Erwerbung  des  Bürger=  und  Beisitz-Rechts:  1)  durch  Geburt.
  Bestimmung  wegen  der  chelichen  Kinder.  514,  Art.  15,  —  wegen  der  unehelichen
und  legitimirten.  515,  Art.  11.  2)  Durch  Aufnahme.  Reche  der  Gemeinderälhe
biczu.  515,  Art.  15.  Unzulßigkeit  einer  beschränkren  Aufnahme.  515,  Art.  16.  Bedingungen
  der  Aufnahme-Fähigkeit.  515  ff.  Art.  17—22.  Bestimmung  für  den  Fall  der  Wieder=Aushedung
  eines  Ehe-Verlöbussses.  518,  Art.  25.  Aufnahme  der  Beisitzer  in  das  Börger,