Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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werden koͤnne: um so mehr sehen Wir Uns veranlaßt, Unsere Kreishauptleute sowohl, als 
alle Unsere Ober= und Patrimonialbeamten hierdurch alles Ernstes auf diesen Gegenstand 
aufmerksam zu machen. 
Es geht nemlich Unser ernstlicher Wille dahin, daß nicht nur die unterm 13. Sept. 
ergangene Verordnung wegen Besezung sämtlicher Landstraßen mit Obstbäumen längstens in 
den nächsten 2 Jahren allenthalben in wirklichen Vollzug gesezt, sondern auch die Obst- 
Baumzucht überhaupt in allen Theilen des Königreichs, wo derselben nicht etwa durch vage 
und Clima natürliche Hindernisse im Wege stehen, verbreitet, und auf alle Weise befördert, 
besonders aber in Ober-und Souverainetäts-Aemtern, in welchen noch keine Baumschulen 
vorhanden sind, mithin die Bäume mit grössern Kosten herbeigebracht werden müssen, bald- 
möglichst ebenfalls entweder durch Privat-Unternehmung, oder auf Kosten der Amtspflegen 
um so mehr dergleichen Baumschulen angelegt werden, als solches für diesen so nüzlichen 
Zweig der Landwirthschaft zugleich den wesentlichen Vortheil gewähren wird, daß die Bäu- 
me sich schon von ihrer ersten Entstehung an, an Beden und Clima gewöhnen. 
Wir befehlen daher Unsern sämtlichen Kreishauptleuten, nicht nur auf die Erfüllung 
dieser Unserer allerhöchsten Imention überhaupt allen Bedacht zu nehmen, sondern auch von 
sämtlichen Ober-Souverainetäts= und Patrimonial: Beamten genaue und erschöpfende Berichte 
über den dermaligen Zustand der Obst-Baumzucht in jedem Oberamts: Bezirk einzuziehen, 
und dabei insbesondere darauf Ruksicht zu nehmen: 
I.) ob unsere obgedachte Verordnung wegen Besezung der Landstraßen mit Obstbäumen 
inzwischen wirklich vollzogen, auch die Bäume an den Chausseen bisher gebührend unterhal- 
ten werden seien? 
2.) wenn dieselbe noch gar nicht oder nicht vollständig in Vollziehung gesezt worden 
seyn sollte: was die Gründe hievon seien? 
3.) wie viel Stämme man zu Bepflanzung der Strassenstrecke in jedem Ober= und Da- 
trimonial-Amt zur neuen Anlage dieser Strassen-Alleen oder zu Ergänzung der vorhandenen 
Lüken nöthig habe? 
4) woher man die Bäume bisher bezogen habe, oder mit den geringsten Transport- 
Kosten beziehen könne? 
§.) was für Obstgattungen bisher vorzüglich gepflanzt werden seien, oder auch dem 
Clima einzelner Gegenden vor andern angemessen zu seyn scheinen? 
6.) ob in dem Oberamts-Bezirk eigene öffentliche oder Privat-Baumschulen vorhanden 
seien : und · 
7.) ob solche in ihrer Ausdehnung dem Bedürfniß des Oberamts-Bezirks hinlänglich 
entsprechen oder nicht? 
#.) wenn diß nicht der Fall seyn sollte, auf was für eine Art diesem Mangel entwe- 
der mittelst öffentlicher auf Kesten der Amtspflegen oder einzelner Burgermeister-Aemter an- 
zulegenden Baumschulen oder durch Privat-Unternehmungen und deren öffentliche Unterstü- 
zung am schleunigsten abgeholfen werden könne? auch 
0.) auf welche Art solche Privat= Unternehmungen hauptsächlich begünstigt und erleich- 
tert werden können?7 
10) was jeder, entweder im allgemeinen, oder in besonderer Rüksicht auf die Bedürf-
	        
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