Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Censur vorzulegenden Schriften einzelnen Mitgliedern dieses Collegiums und blos mit Pri- 
vat-Schreiben an diese begleitet zugesandt worden. Da dieses mit der Ordnung des Ge- 
schäftsgangs und den bestehenden Vorschristen, in Berreff der Eingaben bei Königl. Celle= 
gien unvereinbar ist: so wird anmit vererdnet, daß alle dergleichen Schriften unmirtelbar bei 
dem Königl Censur-Colegium und mittelst eines an dieses gerichteten (demnach mit dem ge- 
ordneten Stempel versehenen) Erhibiti übergeben werden sollen. 
Uebrigens sell die Eingabe der zu censtrenden Schriften in der Regel immer durch den 
Drucker oder Verleger geschehen, und von den Schriftstellern selbst bönnen ihre Manuscripte 
nur in dem Fall zu Verfügung der Censur übergeben werden, wenn sie entweder solche auf 
eigene Kosten druken lassen wollen, oder sie sich ausweisen können, daß sie bereits mit einem 
Verleger übereingekommen seien, der Druk also, im Fall der Genehmigung der Censur-Be- 
hörde zuverläßig erfolgen werde. Decr. im Kön. Censur-Collegium, den 4. Jul. 18038. 
Straf= Erkenntnisse des Könkgl. Ober, Jusiiz-Collegil I. Senats in Eßlingen. 
Den 34. Mai wurde Barbara Geigerin von Besigheim wegen wiederholten Diebstals 
Zu einer sechemonatlichen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt. 
· Des 20. Mai wurde die bei dem Königl Oberant Ehingen wegen begangenen Dieb- 
stals in Verhaft und Inquisttion gekommene Maria Mairrin von da, zu einer zwölfmo- 
natlichen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheitt. 
Den Zo. Mai wurde der bei dem Königl. Oberamt Waiblingen wegen wiederholter 
Diebstäle in Verhaft und Inquisition gekommene Jacob Fischer von Hochdorf zu einer ein- 
jährigen Festungsarbeit verurtheilt. 
Den 4. Jun. wurde Anton Rettenmaier von Roßnagel wegen verübter Blutschande 
mit seiner Tochter Catharina zu einer lebenslänglichen, und leztere zu einer viersährigen 
Zuchthausstrafe mit dem Anhang condemnirt, daß die Tochter nach erstandener Strafzeit in 
einem Arbeitshaus untergebracht, und aus der öffemlichen Verbindung mit der menschlichen 
Scsellschaft gesezt werden soll. 
Den "s Jun,. wurde Johanna Ortlieb von Stuttgart, wegen verübten Diebstals neben 
dem Ersaz aller Kosten zu zweijähriger Zuchthausstrafe condemnirt, und zugleich verord: #, 
daß dieselbe nachher auf unbestimmte Zeit in ein Zwangs-Arbeits, Institut gebracht werden 
solle. 
Umer ebendemselben wurde die Anna Catharina Ege von Dettingen wegen verübten 
Diebstals und mit Einrechnung ihrer ersten unehlichen Schwangerschaft zu sechsmonatlicher 
„Zuchthausstrafe, so wie zum Ersaz aller Inquisitionskosten condemnirt. 
  
Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchster Resolution vom 20. Jun. dem Pfar- 
rer M. Daubenhauer in Geochsen, Reustadrr Diecese, die allerunterthänuigst nachgesuch- 
te Entlassung von seinem Amte, und 
vermäge allerhöchster Resolution vom 23. Jun. dem von den Fürsten von Hohenlohe= 
Kirchberg= Langenburg und Oehringen zu der Caplanei und dem damit verbundenen Präcep- 
torate in Weikersheim nominirten Candidaten Friedrich Ernst Diezel von Enßlingen die 
llerhöchste Confirmation allergnädigst ertheilt.
	        
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