Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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diese Vergleichungen ohne längern Verzug in Nichtigkeit zu bringenr und e#nzusenbew, damit 
nicht im widrigen Fall exekutioe Maas#regeln gegen ste angewender werden müssem, 
Königl. Ober-Regierun g. Tie Rettung des Dienstkucchts Elattharr von dem Ertrinken durch 
den Mezger Griener zu Schramberg, betr. d. d. L -an 1808. 
9. Aug. 
Dem Dienstknecht Joseph Glattharr zu Schramberg, welcher bei dem Pferdeschwem— 
men in dem ungewöhnlich angeschwollenen Bach daselbst gestürzt war, wurde von dem der- 
tigen Mezger Fidel Griener das Leben auf eine sehr rühmliche Art gerettet, indem dieser 
herzhafte und entschlossene Mann mitten in den reissenden Strom gesprungen war, um den 
fortschwimmenden Körper des Verunglükten aufzufangen, mit welchem er eine Streke weit 
selbst fortgerissen wurde, und wahrscheinlich von dem Wasser gänzlich überwältigt worden 
wäre, wenn thm nicht der Sattler Andreas Schmid zur Hülfe die Hand geboten hätee. 
Se. Königl. Maj. geruhten daher, dem Mezger Griener nicht nur die silberne Ves- 
dienst-Medaille zustellen zu lassen, sondern auch noch eine Belohnung von 33 fl. bei der 
Königl. Staatskasse allergnädigst auszusezen. Kön. Ober-Regierung, Ob. Pol. Depart. 
  
Ludwigsburg, Zucht-und Arbeithaus. Monirung rükständiger Gefäll-Rechnungen. 
Diejenigen Gefäll-Ober-Einbringereien des Zucht und Arbeitshauses, welche auf das 
lezthin erlassene Monitorium ihre Rechnungen von Georgil r### noch nicht eingesendet ha- 
ben, werden wiederholt erinnert, dieselben innerhalb acht Tage um so gewisser einzusenden, 
als solche sonst durch Eigene müßten abgeholt werden. Den 16. Aug. 1808. 
Königl. Zucht= und Arbeitshaus-Pfleg-Amc. 
—— 
Stutigart, den 18. Aug. Seine Königl. Majestát geruheten heme hier dem 
Königl Bayrischen Herrn Gesandten, Generalmajor v. Verger Audienz zu ertheilen, in 
welcher Allerhöchstdieselbe aus dessen Händen die Ihnen von des Königs von Baiern 
Majestát überschikte 6 Decorationen des Königl. Baierschen St. Hubertus-Ordens 
empfiengen. Nach geendister Audienz wurde der Herr Gesandte zur Königl. Tafel gezogen. 
Die Sr. Königl. Maj zur allerhöchsten Disposition überlassene Decorstionen dieses 
Ordens ertheilten Allerhöchstdieselben 
an des Kron-Prinzen Königl. Hoheit; 
an des Königl. Prinzen Paul Königl. Hoheit; 
an den Staats-Minister, Minister des Innern, Grafen v. Normann-Ehrenfeks; 
an den Staats= und Finanz-Minister, Grafen v. Mandelslohe, und 
an den Geheimenrath, Obrist-Stallmeister Grafen v. Görli. 
Se. Königl. Mas. haben durch ein allerhöchstes Dekret vom 9. d. M. dem Königl. 
Gesandten am Konigl. Heolländischen Hofe, Grafen von Dürkheim Montmartin, 
auf sein allerunterthänigstes Ansuchen, die Entlassung von seinem bisherigen Hosten gnädigst 
zu ertheilen, und dagegen an dessen Stelle den geheimen Rath und seitherig u Präftdenten 
des Criminal' Senats v. Steube zum Königl. Gesandten gnädigst zu erneunen geruht. 
 
	        
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