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As den Lieutenant Dounz von eben diesem Regiment zum Plaz- Hauptmann zu Hohen-
perg; «
die beeden Lieutenants Landbeck und Scheid vom Fuͤsilir-Regiment v. Neubronn
zu Staabs-Hauptleuten allergnädigst ernannt; und
den ron Herzer mit dem Charakter als Hauptmann gnädigst anzustellen geruht, um
unter der Leitung des Feldzeugmeisters von Camrer zur Aufsicht bei den Schmelz-Hütten-
und Eisenwerkern zu Christephsthal rc. gebraucht zu werden. ·
Durch ein Decret vom 13. Sept. ist der v. Succow gte, zum Lieutenant bei der
Garde zu Fuß; und
durch ein Decret vom 16. Sept. der in Churheß. Diensten gestandene von Baum-
bach zum Second-Lieutenant bei dem Linien-Inf. Reg. v. Phull allergnädigst ernannt; endl.
durch ein Decret vom 18. Sept. der bei dem Sächsischen Artillerie-Corps gestande-
ne v. Diskau als Premier Lieutenant bei der Artillerie allergnädigst angestellt worden.
Se. Königl. Mas. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 17. Sept. den zwei-
ten Hber-Consiskorial= Secretaire Schmidlin der Königl. Medicinal- Direction ausschließ-
lich als Secretaire zu überlassen, dagegen den bisherigen Consistorial: Registrator Haug
zum zweiten Hecretaire bei dem Königl. Ober-Consistorio zu ernennen; — sodann den bis-
herigen ersten Canzellisten dieses Collegii Secretair Stahl, zum NRegistrator daselbst zu be-
fördern; — ferner den Canzellisten des Departements der indirecten Steuern Schmid, als
Canzellisten zum Ober-Consistorio zu versezen; und endlich den penssonirten Theater-Souffleur
Hörz als Canzellisten bei dem Departement der indirecten Steuern gnäd. anzustellen geruht.
Vermög allerhöchster Resolution vom 17. Sept. haben Se. Königl. Majs. den zu
der kathol. Kaplanei Reutrauchburg, Patrimonial-Obervogteiamts Waldburg-Zeil-Tranch-
burg Oberamts Aledorf ernannten bisherigen Kaplanei-Verweser Franz Bastlius Mang zu
confirmiren allergnädigst geruht.
Durch ein allerhöchstes Decret vom 18. Sept. haben Se. Königl. Maj. an die
Stelle des verstorbenen Cammerdieners Badelart, den bisher pensionirten Cammerdiener
Fritz zum wirklichen Cammerdiener bei der Königin Masestät gnädigst zu ernennen
geruht.
Stuttgart. Die hiesigen Innwohner werden hierdurch erinnert, keinen innländischen
männlichen Dienstboten Aufenthalt zu geben, welche sich nicht mit oberamtlichen Certifieaten
legitimiren können, daß sie sich außer dem Oberamte ihres Wohnorts aufhalten dürfen.
Eben so werden sämtliche Oberämter ersucht, die von hier im Reiche befindliche Bür-
gers= und Beisizers= Söhne anzuweisen ihren Aufenthalts-Ort dem hiesigen Stadtoberamte an-
zuzeigen, und sich zu ihrem fernern Aufemhalt ausserhalb der hiesigen Stadt die oberamtliche
Legirimation ertheilen zu lassen. Den 20. Sept. 1898. Reg Rath, Stadtoberamtmann.
Stuttgart. Der Jakob Diener von Untertürkheim bat einen zu Berg in den Nekar
gefallenen Knaben vom Ertrinken mit eigener Lebensgefahr gerettet, und wurde ihm deshalb
von Sr. Königl. Maj, eine Belohnung von 22 fl. bei der Königl. Ober-Finanz-Kam-