Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Stuttgart. Denen Königl Ober-Arcis= Aemtern wird hiemit die Nachricht ertheilt, 
daß der unterm 1. Aug. d. J. allergnädigst angeordnete Gestutts-Beitrag in Gemäsheitc der 
unterm 28. Sept. erhaltenen allergnadigsten Weisung erst mit dem 1. Mai 1809. seinen 
Anfang nehme, und daher die von mehreren Königl. Ober-Aceis-Aemtern zu frühzeitig ein- 
gesandten Gestütts-Beitrags-Gelder wieder zurükgeschikt werden. Den 3. Okt. 1808. 
Königl. Scallkassen-Amt. 
—.— — » 
Se. Königl. Mas. haben vermöge allerhöchsten Decrets vom 26. Sept. die bisherl- 
gen Kammerjunker, Hauptmann Louts von Röder vom Regiment Herzog Wilhelm, und 
Hauptmann von Wimpfen vom Regiment von Camrer, zu Königl. Kammerherrn gnädigst 
zu ernennen geruht. 
Se. Königl. Majs. haben durch ein Decret vom 29. Sept. 
die in Kön. Preuß. Diensten gestandene Friderich v. Hayn und Christian v. Hayn 
zu Lieutenants bei dem Linien-Infant. Regiment Prinz Friderich, und 
den in Oestreich. Diensten gestandenen v. Groschob zum Lieutenant bei dem Fusjäger- 
Bataillon v. Neufer allergnädigst ernannc. 1 
Vermäég allerhöchsten Decrets vom 26. Sept. haben Se. Königl. Mas. die erledig- 
te Pfarrei Feldstetten dem Pfarrer AM. Heller in Bohlheim gnädigst zu übertraen geruht. 
Vermäg allerhöchsten Decrets vom 26. Sept. haben Se. Königl. Majs. dem Advo- 
caten Feuerlein die Seelle eines Procurators bei dem aten Senat des Konigl. Ober-Ju- 
stiz= Collegii gnädigst zu übertragen geruht. 
Vermög allerhschsten Deerets v. 20. Sept ist der bioherige Kreishauptmann des Roth- 
weiler Kreises v. Ulm von der Kreiöhauptmanns= Stelle entlassen worden. 
Vermög allerhöchsten Decrets vom 27. Sept. haben Se. Königl. Maj. den Leib- 
Medicus, D. Christian Gottlieb Reuß den ältern auf seine allerunterthänigste Bitte der 
Dieustleistung gnädigst zu dispensiren, und ihm seinen bisher bezogenen Gehalt als Pension 
huldreichst zu belassen geruht. 
  
  
  
  
Stuttgart. Da auf Decr. des Königl. Strassen= Departements, das Chausseegelds = Gefäll, zuvor 
Kies-Weggeld, auf der mit einem herrschaftl. Gebäude versehenen Station zu Berg, auf die 18 Monate, von 
Martini 1808 bis Georgii 1810., in dem mit Nr. 36p. bezeichneten, ohnfern der Hofwagnerei stehenden Wohn- 
hauß des Königl. Straßen-Cassiers, Ober-Steuer= GCommissarius Kehl, bis Dienstag den 25. Okt. Nach- 
mittags 2 Uhr zur Verleihung gebracht werden wird; so macht solches die unterzeichnete amtliche Stelle hier- 
durch öffentlich bekannt, mit dem Anfügen, daß ein jeder der erscheinenden Pachtliebhaber, oder deren mitbrin- 
genden Bürgen, wegen der Tüchtigkeit, entweder zu Einlegung einer Caution, oder zu Leistung einer Bürg- 
schaft von wenigstens Eintausend Gulden, gerichtlich ausgestellte, und oberamtlich bestätigte Aktestate vom 
neuesten Datum, bei der Aufstreichs-Verhandlung vorzuweisen habe. Den 1. Oct. 1808. 
Königl Straßen-Kaße. 
Horb. Durch die nachgesezte Beamtung wird von den Früchten des Horber Kaftens, Dienstag den
	        
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