Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Beilage zu Nro. 4. 
Lgudwigsburg. Bis Montag den 8. Febr. werden in der Königl. Maierei Monrepos, Vormittags 
um 9 Uhr 5§ Kühe im bffentlichen Auffireich verkauft werden. Den 25. Jan. 1808. # 
Kön. Bau= und Garten-Commisston zu Ludwigsburg. 
Beuttelsbach. Bei der Königl. Cameral-Verwaltung dahier werden 12 Aimer 12 Imi 180 Fr berr- 
schaftl. Gefällwein, welche nach allerhöchstem Besehl vom 10. Jan. d. J. fub halta zum Verkauf ausgesezt 
worden, Montag den 15. Febr. Vormittags 10 Uhr öffentlich entweder ganz, oder je nachdem sich Liebaber 
finden, auch theilweise unter Vorbehalt allerhöchster Ratification verkauft werden. Den al. Jan. 1808. 
# „ Cameral-Verwaltung allda. 
Gmünd. Es ist noch ein sehr hübscher Seiten= Altar mit Blättern aus der vormaligen Augustiner= 
Kirche vorhanden, welcher in eine Land-Kirche als Hoh-Altar zu getrauchen wäre. Unterzeichnete Stelle 
edenkt nun denselben als entbehrlich mit 2 Beichtstühlen öffentlich zu verkaufen, und ist hiezu Samstag der 
# Febr. Vormittags 11 Uhr bestimmt. Den 20. Jan. 1808. Kön. Camer. Berwalkung. 
Heuchlingen an der Jart. Unterzeichnete Stelle wird Dienstags den o. Febr. Nachmittags 2 Uhr die 
auf dem herrschaftl. Kasten zu Gundelsheim vorräthig liegende Zoo Schfl. Haber auf dem Rathhause allda im 
öffentlichen Aufstreich falva 1atificatione sezen, welches hiemit bekannt gemacht wird. Den 10. Jan. 1808. 
# Cameral-Verwaltung allda. 
Heuchlingen an der Jaxt. Dienstag den 9. Febr. Vormittags ro Uhr wird auf dem Ratthaus zu 
Gundelsheim das in dem Schloße allda aufbewahrt liegende Buchen Scheiterholz von beiläufig 15 Klafter im 
öffentlichen Aufstreich vorbehaltlich allerhöchster Ratification von unterzeichneter Stelle verkauft werden. Den 
10. Jan. 1808. « » »Camerabslderwaltungallda. 
Horb. (PHaigerlach) Der unterzeichneten Beamtung ist der allerhöchst herrschaftliche Auftrag zugekom- 
men, ein in der Fochfürstlich Siginaringschen Staot Vaigerioch befindliches Königlich Württemb. Wohnhauß 
mit daran gebauten Fruchtkästen, und da##ei lieg nden Gärklein im effentlichen Aufstreich zu vertaufen. Es 
wird demnach bekannt gemacht, daß dicser erkauf Samstag den 6. Febr. d. J. Vormittags 10 Uhr in dem 
Gasthof zum Lamm in Haigerloch vorgenoimnen werde, und dabei bemerkt, daß das Wohnhauß 351“ lang, 
o1 breit, und 2 stokigt seie, im Sonkerr iin einen gewölbten Klller, un ersten Srok 1 Hoiz= und 7 Bieh- 
all, im zweiten Stock, 1 Stube, 1 Khuche und 3 Kammern, auch auf 2 Beden unterm Dach 2 Oekono- 
mie-Kammern habe, sodann daß der dar#en geb#ute Fiuchtkasten 40 ½ lang, 36 4“ breit, gleichfalls 2 stoki 
seie, und im ersten Stock 2 Holzmagazine, im zweiten Stock einen, und unterm Dach 2 Fruchtböden habe, 
endlich daß das dabei liegende Gärtl in einigen nulhen bestere; sofort daß all dieses vorlaufig auf 1, 100 fl. 
taxirt geworden, und aue-gnädigst erl. ubt sei, daß nur, ##tel des Kaufschilings baar, der Ueberrest aber in 
zwei verzinslichen halben Jahrseielern bezahlt werden dörfe. Den r. Jan. 1808. 
* Cameral-Verwaltung allda. 
Mökmühl, Feilbronner Kreises. Wil sind allergn#edigst legitimirt, die gemeincr Stadt allbier eigen- 
thümlich zustehende Jie zelb. tte auf ollerhöchste Ratiz#cation an den Meistbietenden ian öffentlichem Anfstreich zu 
verkaufen, zu welcher Verdandlung wir Freikg den 26. Febr. d. J. anberaumt haden; das Werk bestehet in 
einer zur Kalk= und Ziegelbronnerei eingerichteten Behaufung, worinn zugleich die Wohnung fur den Ziegler 
befindlich ist; liegt außer der Stadt vor dem Sekochthor, und ist dazu ein Baum- und Grasgarten von ohn- 
gefaͤht 15 Brtl. neben dem H.uß, ingleichem cin Aker von 1 Brtl. bei der Leimengrube geboͤrig. Auch sind 
veiserne und die bensthigte hölze ne Mödel vorhenden. Nach gemeiner Stadt Stadt Buch hat sich der Be- 
ther des unentgeldlichen Holzes zu 3 Bränden zu erfreuen, und kann das weiter benöthigte in den nabe ge- 
legenen Stadtwaldungen um (inen fehr billigen Preiß erkauft werden. Auch bekoͤmmt der Eigenthümer, dem 
man das Bürgerrecht zusichert, das Brennhoz in seine Haushaltung zur Nothdurst umsonst. Dagegen muß 
der Besizer gemeiner Stadt und der hiesigen Innwohnerschaft das 100 Ziegel für 24 kr. und den Cin. Kalk
	        
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