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Dritter Abschnitt. Allgemeine Bemerkung uͤber die Unterrichts-Methode.
.13. Erste Regel. Alles was n#an den Kindern zum Lesen oder Schreiben gibt, soll ihnen deutlich
und faßlich erklit werden. 3 U gibt, sol ihne. *
. 14. Zweite Regel. Der Lehrer soll bei jedem Unterricht mehrere Zwecke zugleich zu erreichen suchen.
§. 15. Dritte Regel. Kopfuͤbungen sowohl beim Lesen als Rechnen. zugleich n such
§. 16. Vierte Regel. Versinnlichung des Unterricht es.
b e Fünfte Regel. Der Schuldbesuch soll den Kindern angenehm gemacht werden, und wiel jedoch
ohne Spielerei. # **
S. 18. Sechste Regel. Eine zwekmäsige Eintheilung der Lehrgegenstände in die Lehrstunden, und
Lehrfahre.
Vierter Abschnitt. Von den Schulversäumnisseu.
K. 10. Alle Monat soll die Liste der Kinder, nelche ohne gilrige Drsache aus der Schule wegbleiben,
vom Tfarrer, dem ersten Ortsvorsteher zur Bestrafung der Eltern Ubergeben werden.
Für jere Schulversaumniß müssen 3 kr. bezahlt werden. Giltige Entschuldigungsgründe werden angenom,
men. en jener Liste sollen aber auch die Kinder bemerkt werden, welche aus einer rechtmésigen Ursache
wegbleiben. # # «
§. 20. Die Privat-Huten werden nicht als gültige Entschuldigung der Schulversäumniß angenommen.
C. a1. Vorschriften, 1) wenn schulpflichtige Kinder aus ihrem Orte zur Erlernung eines Handweres
oder sonst in Dienste geben wollen. 2) Wenn junge Leute, die zur Sonntags-Schule verpflichtet sind, in
andern Orten Dienste nehmen wollen.
Fünfter Abschnitt. Von der innern Schulverfassung.
6. 22. Vorschriften, a) den taglichen Schulbesuch betreffend, b) während der Schule; c) die Reinlich-
keit und Gesundheit betreffend; d) die Heflichkeit und gute Sitten betreffend.
Sechster Abschnitt. Von der moraltschen Erziehung in den Slementar-Schulen.
9. 23. a) Welche sittliche Eigenschaften und Tugenden den Kindern vorzüglich einzupflanzen sind. b) Ge-
gen welche Fehler bei ihnen besonders gearbeitet werden müsse.
Wie dem Lehrer diese sittliche Erziehung gelingen könne?
Siebenter Abschnitt. Von der Verbindung der Arbeitsschulen mit den Lehrschulen.
S. 24. Allgemeine Bemerkung über ihre Rüzlichkeit. .
Richtiges Verhältniß derselben zu den Lehrschulen. Ihr dreifacher Zwek. Ihre Einführung kann
Stuffenweis geschehen. Einer der ersten Schritte wäre die Verbindung einer Baumschule, und eines Wurz:
gartens mit der Lehrschule. Was zur Belebung und Veredlung der Industrie in den Sonntagsschulen ge-
schehen sollte.
Achter Abschnitt. Von den Schul= Prüfungen.
C. 25. Alle Jahre 2 Prüfungen nach der Winter= und Sommer-Schule. Wer dabei zugegen sepn soll?
Wer die Präfung vornimmt, und über welche Gegenstände? Der Lehrer übergibt eine Generaltabelle über den
Zustand seiner Schule, und seine Delideria. Der Pfarrer macht nach jeder Prüfung einen Bericht an den
Schulinspektor über verschiedene Punkte. Nach der Prüfung wird die Liste der in die Sonntagsschule Ent-
lassenen abgelesen, und die sich auszeichnenden Schuler belobt und belohnt.
6. 20. Die Schüler werden nach der Prüfung mit der Note ihres Fleißes und Fortganges in das
Schulbuch eingetragen. Was für Gegenstände das Schulbuch überhaupt enthalten soll?
Neunter Abschnitt. Von der Schulbüchersammlung.
K. 27. Welche Bücher in diese Sammlung angeschaft werden sollen, und aus welchen Fächern? Das
Minimum des jährlichen Geldaufwandes für die Büchersammlung. Die Schulbüchersammlung soll allmählich
esne Gemeindsbüchersammlung werden, und das Lesen im Schulzimmer, besonders am Sonntag Abends im
Sommer gestattet werden.