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III. Der Beschkus der Schule wird ebenfalls mit einem passenden kurzen Gebete und Gesange gemacht;
dann danket eines der Kinder abwechslungsweise dem Schullehrer fer den empfangenen Unterricht, und die
Schüler besen ohne Gedränge, ohne Lärmen aus der Schule. «
IV. Laͤrmen der Schüler, müßiges Hinstehen, oder wohl gar Schimpfen und Schlagen auf dem Wege
zur Schule, oder nach Hause soll durch fleißige Aufsicht gehindert, und wenn es geschieht, nicht ungeahndet
gelassen werden.
3. Während der Schule.
I. In der Schule Brod, Obst und dergleichen zu essen, ist strenge verboten. Der Schullehrer soll öf-
ters nachforschen, ob die Kinder keine Ehwaaren mit in die Schule bringen.
II. Die pünktlichste Stille soll in der Schule beobachtet werden. unter dem Vorwand, sich in dem Le-
sen zu üben, darf kein Geräusch eder Murmeln gestattet welden. -
-lll».DieKindersollen-nieunbef-.i;äftigtgelassenwerden-zwodurchdieStillesundRuheinderSchuxe
am leichtesten erhalten wird.
IV. Ohne dringende Noth soll kein Schulkind die Erlaubniß erhalten, fruͤher aus der Schule zu gehen.
V. Fodert es die Nothwendigkeit, auf einige Augenblicke das Schulzimmer zu verlassen; " soll nie
wehr als ein Kind, und nur mit Vorwissen des Lchrers hinausgehen z auch fogleich wieder und ohne Ge-
räusch, zurkkehren. Kein Kind darf aber über Bänke hinaus vder hereinsteigen, sondern am Eingange der
Hank in seine Stelle einrücken. Sollte sich ein Kind zu lange ausser dem Schulzimmer verweilen; so wird
der Lehrer selbst hinausgehen und nachforschen, warum das Kind länger ausbleide, nicht aber ein anderes Kind
hinausschicken, um nachzuforschen.
VI. Knaben und Mahchen sollen, so viel möglich, in dem Schulzimmer abgesondert sizen.
C. Oie Reinlichkeit und Gesundheit betreffend.
I. Bei dem Eingange der Schule soll ein Abstreifeisen angebracht werden, damit die Schulkinder ihre
Schuhe von Schnee und Koth reinigen können.
II. An zwei Fenstern des Schulzimmers sollen oben Ventilatoren eingesezt werden, und, so viel mög-
lich, ununterbrochen offen stehen.
III. Das Schulzimmer soll, se oft es nöthig, bei offenen Fenstern ausgekehrt, und alle Monat einmal
aufgewaschen werden.
IV. Vor dem Aufwaschen sollen Bänke und Pulte oder Tische abgerieben, und nach dem Auskehren
allzeit abgestäubt werden.
Bei gelinderm und heiterem Wetter soll auch hie und da unter der Schule und allezeit nach der
Schule ein oder ein Paar Fenster geöffnet werden, um reine Luft zu erhalten. Auch soll das Zimmer östers
ausgeräuchert werden.
VI. Jahrlich soll das Schulzimmer wenigstens einmal geweißt werden.
VII. Die Schulkinder sollen nie anders, als mit rein gewaschenen Händen und Gesicht, mit orde klich
gekämmten Haaren, und abgeschnittenen Nageln in der Schule erscheinen.
UIll. Hautausschläge, Ungezieser schließen von der Schule aus, aber die Eltern sollen angehalten werden,
für die Reinlichkeit ihrer Kinder in diesem Se#cke zu sorgen, oder die Schulversanmnisse der Kinder werden
ihnen zur Strafe angercchnet.
IX. Jedes Kind soll ein Nasetuch, wäre es auch noch so gering, bei sich haben.
X. Auch ihr Anzug soll ordentlich, und ihre Hemder und übrigen Kleider rein gewaschen und ganz seyn.
XI. Der Schullehrer soll öfters nachsehen, ob jedes Kind seine Bücher und Schriften 2c. in Ordnung
babe, reinlich erhalte, sie nicht unnöthig bekrizle, oder zerreisse.
XII. Nie soll die Schul-Stube im Winter zu stark geheizt, oder den Kindern erlaubt werden, an den
Ofen hinzustehen, und sich zu wärmen. Gezen den Rauch, welcher dem Alge so schädlich ist, soll, sobal
Eindringen in die Schulstube bemerkt wird, die nöthige Vorkehrung getroffen werden.
D. Die H flichkeit und gute Sitten betreffend.
J. Jeder Schulknabe soll mit entblößtem Kopfe in das Schulzimmer hineintreten. »
hlL Hillle Söhuler sollen beim Hereintreten dem Lehrer eine Verbeugung machen, und ruhig und sittsam
an ihren Nlaz gehen.
III. Beim Ein= und Ausgehen sollen sie einander ohne Gedränge ausweichen, auf ihren Mäzen in einer
anständigen Stellung sizen, und überall einander bescheiden begegnen. -