Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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für die übrigen Bedürfnisse der Schule, und für die Wegräumung der dem Schulwesen entgegen wirkenden 
dußern Hindernisse, nach eigener Einsicht, oder auf die Anzeige des Shullehrers oder Marrers besorgt seyn. 
b) Die unmittelbare Aufsicht über die Elementarschulen in Amtsstädten wird dem Oberbeamten des Orts, 
dem aufgestellten Schulinspector jenes Bezirkes, dem Pfarrer, und zwei Mitgliedern des Magistrats übergeben. 
Sie haben im Grunde die nämlichen Pflichten, wie die Schulkommisskon der Dörfer, nur daß in Stadten 
mehrere Lehrer, und ein größerer Umfang der Lehrgegenstände vorhanden, mehrere Schulhäußer und andere 
Bedürfnisse zu besorgen nd und daß daher ihr Geschäfrerreis um ein Merkliches sich weiter ausdehnt, auch 
daß sie ihre Berichte unmittelbar an das Katholische geistliche Raths-Collegium einsenden. 
Diese Stadt= und Dorf-Schuikommissionen haben Tugleich die ersten Anträge und Vorschläge zu ma- 
chen, wie den Lokalschwierigkeiten, welche sich etwa der Einführung der gegenwärtigen Gerpral, Veräin, ung 
entgegensezen könnten, abzuhelfen wäre“ wie der Schulfonds ihres Orts ver#nehrt, wie die allenfalls noch ge- 
ringen Salarien der Schuilehrer erhöht, die Schulgebäude ihre zwekmäsige Einrichtung oder Erweikerung erhal- 
ten, der nöthige Apparat und Büchervorrath in die Schule herbeigeschaft, und die Schulkinder ariner Elrern 
aus öffen#lichen milden Stiftungen unterstüzt werden können. 
Jc) Für jeden Oberamts-Bezirk werden ein, und, wenn das Oberamt weitläufig ist, mehrere Schul- 
Inspectoren aufgestellt. Ihre Bflicht istese: 
1) Alle Schulen ihres Inspectorats jährlich einmal bei der Winterschulprüfung, und bei besondern Anläs- 
fen, nach dem Auftrag des Königl. Kathol. Geistlichen Rathes diese oder jene Schule öfters zu besuchen; wo- 
bei sie jree den in ihrer Instruction noch zu regulierenden Taggeldern die Vorspann von den Gemeinen er- 
halten sollen. 
2,) Ueber die Befolgung der Schulverordnungen strenge zu wachen. 
3) Den Hindernissen besserer Schuleinrichtungen, in jedem einzelnen Orte nachzuspüren, und auf Lokali- 
tät gegründete Vorschläge dagegen zu entwerfen. # 
4) Besonders den Bildungsgrad eines jeden Schullehrers und sein Bestreben, sich weiter zu bilden, und 
was man von ihm zur Ausführung der Schulanstalten zur erwarten habe, genau zu beobachten. 
5) Ueberhaupt jährlich über alle Schullehrer ihres Bezirkes eine Tabelle zu verfertigen, in welcher ausser 
shrem Alter, Gesundheit, und ihrer Familie, besonders bemerkt wird, 
a) ob sie die Liebe und das Vertrauen der Kinder bestzen, 
b) ob sie in ihrer Fimulie Ordnung, Zucht und Eintracht erhalten? 
„P) ob sie keine Verschwender, Müßiggänger, Spieler, Säufer 2c. sind? 
d) ob sie steipig Schule halten? 
e) welcher Methode sie im Unterrichte felgen? 
f) welche Fortschritte die Kinder, besonders im Lesen, Rechre#, Schreiben, und in dem Religionsun= 
terrichte gomacht haben? . » 
)WiedieSchulzuchtbeschasfenfet? 
)WiedieGemeinegeaentsieSchulmtstaltengesinnctfei? 
i) Welche Schulkenntnisse der Pfarrer habe? wie oft er wochentlich die Schule besuche? ob er den ka- 
techetischen Unterricht vorschriftmäßig halte" und wie er sich als Mitschulkommissair des Schulwesens, gemäß 
seiner Instruktion annehme? # Z„ 
6) Eine fernere Plicht der Schulinspektoren ist es auch, über die Schulkommission in Dörfern zu wa- 
chen, ihre Berichte genau zu erwägen, und bei der jährlichen Visitation alle weiter nöthige Nachforschungen 
darüber zu machen. · » " 
7) Wie den Kommissionen so auch, und noch mehr den Schulinspektoren liegt es ob, Vorschläge über 
Errichtung eines Schulfends, über die Erhöhung des Schullehrer-Gehaltes, über die befere Einrichtung, oder 
Erweiterung der Schulhäuser und Schulzimmer, Anschaffung des nöthigen Schul- Apparats, Bereicherung der 
Schmbücher-Sammlung, Unterstüzung der armen Schulkinder rc. zu wachen, und die von den Schulkommis- 
sionen gemach#ten Vorschläge zu prüfen. Emlich 
8) ist es Palicht der Sckulinspektoren, welche als solche unmittelbar unter dem Königl. Kathok. Geisili- 
chen Rathe, als der obersten Schulstelle stehen, nicht uin die Tabelle der Schullehrer über ihre Schule, und 
ihre eigene Tabelle über die Schullehrer ihres Bezirkes, sondern auch einen General-Bericht über alle obigen 
und auch sonst wichtigen Gegenstände jährlich einmal mit Anfang des Junius hieher einzuschikenz; und überdieß 
bei jedem besondern Anlasse, der eine höhere Entscheidung nöthig macht, oder sonst auch bei wichtigen Schulror- 
källen, ihre Anzeigen, Berichte und Vorschlage einzusenden, und alsdenn die weitern Verfügungen zu erwarten.
	        
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