Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

Nro. s. 1gos. 53 
Koͤniglich- Wuͤrttembergisches 
Stagts-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 6. Febr. 
  
– 
General-Verordnung, den unter dem Steinhauer und Maurer-Hondwerk bestehenden Mißbrauch 
bei dem Eintreten fremder Gesellen in Arbeit betreffend. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg 2c. 4c. 
Unter den Gesellen des Steinhauer= und Maurer-Handwerks bestehet noch immer der 
Mißbrauch, daß mit den fremden Gesellen, vor ihrem Eintreten in Arbeit, entweder auf 
dem Bauplaz oder in einem Wirthshauß gezecht wird, und die fremden Gesellen die Zeche 
bezahlen müssen, wenn die von den, schon in Arbeit stehenden Gesellen gemacht werdende 
Fragen und Sprüche, ihrem Gurdünken nach nicht gehörig beantwortet und hergesagt werden. 
Duorch diesen Mißbrauch, gleich nachtheilig für den Meister, der seine Gesellen bei der 
Arbeit entbehren muß, als für die neuen Gesellen, die dadurch öfters ihre ganze Baarschaft 
auf das Spiel sezen, lauft auch nicht selten die öffentliche Ruhe Gefahr, gestört zu werden. 
Wir verordnen diesemnach, daß dieser wahre Handwerksmißbrauch in Unsern Kön. Staa- 
ten von nun an gänzlich abgestelle, und bei einer Strafe von 3 fl. 15 kr. für jeden Ueber- 
treter, auch nach Umständen bei empfindlicher Leibesstrafe, verboten sepn solle. Dabei wol- 
len wir demjenigen, der eine solche verpönte Handlung anzeigt, ein Drittheil der fallenden 
Geldstrafen als Anzeige Gebühr hiemit zugesichert haben. Daran geschieht 2c. Stuttgarr, 
in Königl. Ober-Regierung, Ober-Policei= Departement, den 22. Jan 1803. 
Ad Mand. Sac. Reg. Maj. propr. 
Königl. Reichs-Ober-Post= Direction, an sämtliche Post-Aemter und Post-Stallmeistereien, 
die Herabsezung des Pf#erde-Taxes bei Couriers und Extra-Postfahrten betreffend. 
d. d. 3. Febr. 180 . 
Sämtlichen Königl. Post-Aemtern und Post-Scallmeistereien wird hiemir bekannt ge- 
mache, daß man sich bei den gegenwärtigen Fourage-Preißen veranlaßt gesehen habe, die 
Pferde Taxe für Couriers und bei Extra-Postfahrten, vom 15. Feor. an, bei der einfachen 
Scarion per Pferd von 1 fl 3o kr. auf 1 fl. 15 kr. herabzusezen, und daß zufolge einer 
amtlichen Mittheilung der Grosherzoglich Baadenschen Ober-Postamts-Direction in Carls— 
ruhe in den Grosherzogl. Baadenschen Staaten vom-1. Jan. d. J. an die Pferdecare so- 
wohl bei Estafetten und Couriers als auch bei Exteg-Postfahrten gleichfalls auf ## fl. u155 kr. 
von der einfachen Station regulirt sei,
	        
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