Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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nicht anders als nach abgelegten Beweisen unzweifelhafter Besserung daraus wieder entlas- 
sen werden soll. 
Den lo. Nov. wurde Johann Conrad Walz von Freudenthal wegen wiederholter 
Diebstäle zur zweisährigen Festungsarbeit verurtheilt. - 
Tode-mwurdeJohannGeørgMaiervonMünster-CannstadterOberamts,wegen 
wiederholten Diebstals zu einer drei und einhalbjaͤhrigen Festungsarbeit dergestalt verurtheilt, 
daß derselbe nach Erstehung dieser Festungsstrafe solange, bis er hinlängliche Beweise sei- 
ner Besserung gegeben haben werde in ein Kreis-Arbeitshauß gebracht werden soll. 
Den 14. Nov. wurde der bei dem Oberamt Bessigheim wegen des mit seiner Tochter 
Louisa Regina begangenen Incests in Untersuchung gekommene Johann Melchior Maier 
von Biletigheim zu einer sechsjährigen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg mit einer seinen 
Kräften angemessenen Arbeit verurtheilt, und zugleich verordnet, daß derselbe nach Verflaß 
seiner Strafzeit durch Verwahrung in einer Sicherheits-Anstalt von der bürgerlichen Gesell- 
schaft getrennt werde; dessen Tochter Louisa Regina aber wurde als eine sehr blödsinnige 
Person unter den freiwilligen Armen des Ludwigsburger Zuchthauses verwahrt. 
Den 15. Nov. wurde Jphann Jakob Bauer von Pfullingen wegen verübten Dieb- 
stals und Ehebruchs zu zweifáhriger Festungsstrafe condemnirt. « 
Boden-wurdederbeidemOberathelzheitzapAofurtiinUntersuchunggekommen-e 
Leonhard Schweizer von Göppingen zu einer sechsmonatlichen Festungsstrase condemnirt. 
Den 13 Nov. wurde der bei dem Oberamt Nagold wegen wiederholten Diebstals in 
Untersuchung gekommene David Deuble von da zu einer Einjährigen Zuchthausstrafe in 
Ludwigsburg verurtheilt. 1 
Eodem wurde die bei dem Oberamt Urach wegen wiederholten Diebstals in Verhaft 
und Inaquisition gekommene Anna Maria Höflerin, geborne Widmännin von Ganslosen, 
Göppinger Oberamts, zu einer zweisährigen Zuchthausstrafe verurtheilt, und zugleich verord- 
net, daß die Inquisitin nach Verfluß der Strafzeit in einem Zwangs Arbeitshause bis zu 
hinlänglichen Beweisen ihrer Besserung aufbewahrt werden soll. - 
Den 19. Nov. wurde Johann Michael Frank von Hinterweißbuch, Schorndorfer 
Oberamts, wegen wiederholten Diebstals zur einjaͤhrigen Festungsarbeit verurtheilt. 
Den 25. Nov. wurde der bei dem Oberamt Aalen wegen verübten Diebstals in Ver- 
haft uud Inquisstion gekommene Joseph Horsch von Wasseralfingen zu einer einjährigen 
Festungsarbeit verurtheilt. 
Den 26. Rov. wurde der bei dem Oberamt Ludwigsburg wegen wiederholten Dieb- 
stals, in Verhaft und Inquisttion gekommene Christian Schwinger von Hinterwestermurr zu 
einer neunmonatlichen Festungsarbeit verurtheilt, und dabei verordner, daß derselbe nach Er- 
stehung seiner Strafe in einem Zwangs-Arbeitshause so lange verwahrt werden soll, bis er 
unzweideutige Beweise seiner Besserung werde gegeben haben. 
odem wurden die p## fabricatæ & erogatæ kalle# monete zu Göppingen in Berhaft 
und Uncersuchung gekemmenen: 
3 Melchior Burkhardsmaier von Kleinheppach zu achtzehenmonatlicher, 
a) Friedrich Böhringer von Kleinheppach zu sechsmonatlicher, 
3) Michael Wahl von Börtlingen zu dreimonatlicher,
	        
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