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der Königl. Synodus durch die günstigen Umstände der geistlichen Wite#en= Casse in den
Stand ges#zt, eine geistliche Wittwen-Portion von 45 fl. auf 48 fl. zu erhöhen. Dislenigen
geistlichen Witefrauen, welche in dem Genuß dieser wohlthätigen Anstalt stehen, und den
Termin Michnelis 180#8#. erlebt haben, oder die rechtlichen Erben derer, welche nach diesem
Termin gestorben sind, werden um ihrer eigenen Sicherheit wegen ersucht, ihre Wttewen-
Portion gegen eigenhändig geschriebene, oder wenigstens unterschriebene Quittungen durch
vertraute hiesige Personen an allen Werktagen Vormittags von 20 — 12 Uhr bei der Ad-
ministration der geistlichen Wittwen-Casse erheben zu lassen. Stuttg. den 14. Dec. 1808.
· Königl= Synodus.
Da der katholische Schul und Meßners-Dienst in Wurmlingen, Oberamts Tutelin=
gen, durch das Absterben des Lucas Spek in Erledigung gekommen: so wird solches un-
ter Bezug auf den O. 13. der Verordnung vom ro. Sept. über die Prüfung und Aufstel—
lung der Schullehrer andurch bekannt gemachr, damit sich die fähig erklärten Candidaten
ordnungsmäßig melden können.
Heilbronn. Das Schloß zu Kirchhausen an der Landstrasse nach Frankfurt nebst denen um das
Schloß herum liegenden Baum-Gras= und Kechengärten und denen im innern Schloßhof bepelichen Neben-
geb.iuden soll nich allergnädigstem Befehl d. 4. 23. Nov. d. J. lub hafta in 3 Zahlungs-Fristen verkauft,
oder auf 0 Jahre verp#chtet werden. Das Gebäude ist ganz massiv und im besten Zustand. Es hat neben
sehr geräumigem Hausöhrn, parterre 4 Zimmer mit Oesen, 5 Kamwern, 1 große Küche, und 7 Speis=
kammer, auch mehrere Holz= und andere Stallungen. Im ersten Stok: 4 Zimmer mit Oefen, 1 großen
Saal, 8 Kammern. Unterm Dach viele große Fruchtbbden. Unter dem Schloßgebäude ist ein gesunder ge-
wölbter Keller zu ungefihr loo Ammer Wein, und ein klein gewölbtes Gemüskellerlein unter der Spelskam-
mer. Im Hof steht ein besonderes Wasch= und Backhauß, auch Kurschen= Remise. Wir werden die Neer-
kaufs= und Berleihungs-Verhandlung Samz den 31. Dec. Worgens 9 Uhr im ermelten Schloß vornch—
men, und machen es zu dem Ende öffentlich bekannt, damit sich die Kauf= und Pachtlustige zu ermelter geit
daselbst einfinden können. Den 30. Nov. 1808. Kreis-Steuerrath und Cameral-Verwalter allda.
Heilbronn. Des sogenannte Schmidbergische Schlößchen zu Thalheim, welches ein altes schmales ho-
hes Gebäude mit einem gewolbten Keller ist, worinn § Juden-Wohnungen eingerichtet sind, nebst dem in
der Ringmauer stehenden kleinen Gebäude auch ein drittes Wohngebäude unterhalb des Schlößchens, worinn
3 Juden-Wohnungen eingerichtet sind, nebst Hofraithen, Wurz-Baum und Graßgürtlen um die Gebäude
herum, werden nebst ungefähr 44 Morgen Weinberg nabe dabei, im Ganzen oder Stükweise nach ergangenem
allerhöchsten Befehl d. d. 2. Mai 1 808. lub hafta verkauft werden. Zu dieser Verhandlung ist Donnerstag
der 22. Dec. l. J. bestimmt; die Kaussliebhaber wollen deswegen am nemlichen Tag Morgens prcise 9 Uhr
sich in Thalheim auf dem Rathhause einsinden, und der Versteigerung beiwohnen. Den 15. Nov 1808.
Kreis-Steuerrath zu Heilbronn und Cameralamts-Verwalt. allda.
Laufen. Am Donnerstag den 20. Dec. Vormittags 9 Uhr wird der sogenannte Laufemer Landthurm
nebst der dabei befindlichen Scheuren und Stallung auf dem Maz, und am Freitag den 30. Dec. Vormittags
l0 Uhr der segenannte Wüstenhauser Kandthurm auf dem Rathhauß zu Ilsfeld, entweder auf den Abbruch,
oder auch, je nachdem sich Liebhaber zeigen, als bleibende Wohnumngen verkauft werden. Die Lieohaber wol-
len sich bei den Aufstreichs-Verhandlungen einfinden. Den 25. Nov. 1808. Cameralamt allda.
Rottenburg. Mit Genehmigung des Sochlöbl. Oberlandes-Occonomie-Collegil in Stuttgart wird
am Samstag den 24. Dec. d. J. eine in der hiesigen Stadtpfarrkirche stehende durch Acquisition einer andern
Orgel entbehrlich gewordene Kirchenorgel im öffentlichen Aufstreich an den Meistbietenden verkauft werden.
Die Liebhaber werden daher eingeladen, sich an dem bestimmten Tage Morgens 0 Uhr, und zwar, wenn sie
etwa von einer Commun beauftragt seyn sollten, mit der erforderlichen Legitimation und Vollmacht versehen,
in der hiesigen Stiftsverwaltung einzufinden. Der Kaufschilling kann nach Beschaffenheit der Umstände ganz
oder zum Theil gegen Verzinsung und hinlängliche Versicherung stehen bleiben, und wird ven dem zum Ver-