Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Wegen Einsendung aller, das Post= Verhältniß betreffeuden Eeld bließli ie Köni 
g sendung Post *r *dr- zuauß berressenden 4 er, ausschließlich an die Königl. 
Sämtliche Königl. Oberämter werden hiemit angewiesen, die einzusendende Poststrafen 
oder sonstige Gelder nicht an die Königl. Reichs-General-Ober: Post= Direction, sondern 
unter Addresse an die Königl. Reichs-General-Post= Casse zu überschiken, zugleich aber von 
der geschehenen Einsendung anhero Anzeige zu machen. Stuttg. den lo. Dec. 1808. 
Kön. Reichs-General-HOber-Post= Direction- 
  
Se. Königl. Majest. haben wegen der aus Gelegenheit der vorgehabten Errich- 
tung eines Salz-Magazins auf dem hiesigen mittlern Kirchhof vorgefallenen Unordnungen, 
und der Verfehlungen, welche verschiedene Behörden und Personen sich hiebei haben zu 
Schulden kommen lassen, durch die allerhöchste Resolution vom 13. Dec. gnädigst zu ver- 
ordnen geruht, daß 
1) ve gemeinschaftlichen Oberamt und Stade-Magistrat allhier ein ernstlicher Ver- 
weis ertheilt, 
2) der Hof= und Finanzrath v. Tscheppe mit einer Geldstrafe von 20 Rchlr. und 
2 Siebentel an den Untersuchungs-Kosten, die rigen Mitglieder der Kön. General-Salz= 
Administratien aber, welche an dem unvollständigen allerunterthänigsten Berichte wegen Er- 
richtung des Magazins Theil genommen haben, sedes mit 15 Rehlr. und zusammen mit 2 
Siebentel an den Untersuchungs-Kosten belege, 
3) dem Kastenpfleger Griesinger ein Verweis, und die nöthige Weisung für die 
Zukunft gegeben, auch 1 Siebentel an den Untersuchungskosten zugeschieden, endlich und 
4) der Oberfaktor Majer mit einer Geldstrafe von 15 Rthlr. und 2 Siebentel an den 
Untersuchungs-Kosten belegt werden soll. 
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Se. Königl. Masjs. haben vermög allerhöchster Resolution vom 15. Dec. die erledig- 
te Pfarrei Beuren, Neufener Diöcese, dem Diaconus a1. Wagner in Murrhard aller- 
gnädigst übertragen. 
  
Geißingen. Mit dem Verkauf der bisherigen hiesigen Amtswohnung und Zugehörde ist ein wieder- 
holter Versuch zu machen allergnädigst befohlen worden. Hierzu ist Mittwoch der 28. Dec. besiimmt, an wel- 
chem Tag sich die Liebhaber in dem Gebäude selbst Vormittags lo Uhr bei der Aufstreichsverhandlung einfin- 
den können. Den 15. Dec. 1808. Kreis-Steuerrath zu Ludwigsburg und Cameral-Verwalt. Marbach. 
Laufen. Am Donnerstag den 20. Dec. Vormittags o Uhr wird der sogenannte Laufemer Landthurm 
nebst der dabei befindlichen Scheuren und Stallung auf dem Maz, und am Freitag den 30. Dec. Vormittags 
10 Uhr der sogenannte Wüstenhauser Kandthurm auf dem Narhhauß zu Jisfeld, entweder auf den Abbruch, 
oder auch, je nachdem sich Liebhaber zeigen, als bleibende Wohnungen verkauft werden. Die Lieohaber wol- 
len sich bei den Aufstreichs-Verhandlungen einsinden. Den 25. Nov. 1808. Cameralamt allda. 
Winnenden. Die vormalig hiesige Oberamtei-Wohnung und der dabei befindliche Garten, wovon 
sich in Nr. Ar. 42. und 43. dieses Blatts eine ausführliche Bestreitung findet, wird, da deren leztmahliger 
Forkauf nicht genehmigt worden, Samstags, den F. Jan. r#800., je nachdem sich Liebhaber finden, allhier 
entweder verkauft, oder auf 6 Jahre verliehen werden. Den 2. Dec. 1808. Cameral-Verwaltung allda.
	        
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