Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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ders der Landdragoner-Unterofficier Buͤttner zu Oehringen in Auskundschaftung und Bei- 
fahung des Urhebers des an dem Hohenloh-Ingelsingenschen Amtsboten Kraft verübten 
Raubmords sich vorzüglich thärig erwiesen haben, ersterem die allechöchste Zufriedenheit mit 
seinem Benehmen in dieser Sache zu erkennen geben, lezterem aber die silberne Civil-Ver— 
dienst= Medaille zustellen zu lassen, auch diesem zugleich eine Belohnung von 22 fl bei der 
Koönigl. Staatskasse auszusezen geruhet. Königl. Ober-Regier. Ob. Pol. Depart. 
Rechts-Erkenntniß des Kön Ober-Trib. zu Tübingen. 
In der hofgerichtlichen, an das Königl Ober-Tribunal zu rechtlicher Entscheidung ge- 
wiesenen Appellarions= Sache von Herrenberg, zwischen der Regine Lußz zu Gärtringen, 
Beklagter, Appellantin, und dem Georg Adam Luz daselöst, Klágern, Appellaten, einen 
über die Richtigkeit einer Kapital-Forderung abgeschwornen Ergänzungs-Eid betreffend, 
wird vorerst, im Punkte der Appellations= Förmlichkeiten, der Beschetd ertheilt, daß diese 
Rechts-Sache hieher erwachsen sei, sofort aber, in Hinsicht auf die Hauptsache, durch Ur- 
thel die Appellation wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde nicht angenemmen, 
und die Beklagte, neben Erstattung der ihrem Gegner verursachten Appellarions-Prozeß= 
Kosten wegen ihrer murhwilligen Streitsucht zu Erstehung einer zweimal 24 stündigen Thurm- 
strafe (bei gelinder Witterung) verurtheilt. Den 22. Dec. 180#. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Just. Collegii llten Senats. 
1) Die Appellation des Weingärtners Christian Of von Waiblingen gegen sein abge- 
schiedenes Ehweib, Veronika, gebehrne Frasch, die Verweisung ihrer Illaren= Forderung 
von 126 fl SI kr. berreffend, ist, wesen Mangels einer Beschwerde er ottcio verworfen 
worden. Den 14. Dec. 
2) Auf gleiche Art ist die Appellation ebendesselben gegen sein abgeschiedenes Eheweib, 
verschiedene Gezenforderungen betreffend, wegen offenbarer Temerität verworfen worden. Den 
14. Dec. 13038. 
3) In der Rechtssache erster Instanz zwischen der Königl. Hofbank, Klägerin, und 
dem Kammerherrn Oberforstrath von Issendorf, Beklagren, wurde Lezterer durch Urthel in 
die Berahlung der eingeklagten drei Forderungen, se zu Zoo fl., nebst Zinsen kondemnirt; 
compenf, erpen#üs. Den 28. Dec. 
4) In Wechselklagsachen des Handelshauses Seybold und Compagnie zu Stuttgarc, 
gegen den Handelsmann Dardailon ebendaselbst, wurde Lezterer in die eingeklagte Wechsel- 
forderung von qoo Livres nebst Interesse zu c Procent, auch Schäden und Kosten, verur- 
theilt. Stuttg. d. d. eodem. 
Stuttgart, den 8. Dec. wurden geschieden: 
1) Martin Hohrein von Orendelsall, Schönthaler Oberamts, Kl. von Eva Maria, 
geb. Bürger, Bekl. cx cap. adulteri#, und leztere in die Kosten verurtheilt. 
a) Friderika, geb. Schäfer von Auenstein, Beilsteiner Oberamts, Kl. von Balthas 
Schilpp, Bekl. ex cap. adulrerü.
	        
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