Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Accisbar. S. Tontrakte, Fabrikanten, Frichte, Getränke, Handeleleute u. f. w. Einzelne Artikel S. im 
Rrel-Index der Accis-Ordn. — . 
Ucciefrei: Arluricirte Gürer, §. 60. Erbschaften und Heirathguter an liegenden Gründen, an Waaren= 
tegern, Wein u. dergl. unter gewissen Vestimmungen, S. 13. 3. 67. sahris der Inländer bei 
Versteigerungen bis auf den Werth von 400 fl. J. 25. Früchte, bie ausser Lano geben, §. 42. 
solche, die weniger als 3 hlr. zu zahlen hatten, §. 44. Geflügel, Gemüse und andere Küchenspei- 
en, in kleinen Quantitaten, deren Werth weniger als # fl. bekrägt, von binterthanen, die den Han- 
del nicht als eignes Gewerb treiben, zu Markt. getragen, 9. 39. Handwerker, die keine Waare zum 
Verkauf verfertigen, oder damit handeln, §. —I. Pferdte, die vom Ausland ins Inland vexkauft 
werden, §. 54. Bieh, bürgerliches, auf Gemeinde= und außlandischen Walden, nebst dessen Nach- 
zuccht, §. 60. wenn eines Ungleks halber geschlachtet oder verkauft wird, 9. 52. Wein u. anderes 
Getränke, von Inländern ins Ausland verkauft, §. 28. oder in gewissen Fallen bei inlemndischem Ver- 
kauf von Gemeinden und andern Corporationen, 35. Wildbret, das auf Rechnung der Herr- 
schaft Pfundweise verkauft wird, §, 58. - 
Accis-Journal. Innhalt und Schema, §. 75. dient als Hauptbeleg der Accis-Rechnungen, §. 6. 
Aceis,= Lieferung, §. oo. -.-- 
Actis= Dreme, lährtiche, für inlendische Handelsleute, §. 3. Classification derselben, X. 4. Wer sie ganz, 
wer nur zur Halste zu bezahlen habe, . S. Wie sie den Spediteurs, Lonenisstonairs und Wech- 
selhaͤndlern angesezt werden, s. 6. Wann, von wem, und wie die Classification derselben vorge- 
nommen werde, F. P. #. Wie sie ausgefertigt, wie die Abgaben eingezogen und ulttirt werden, 
K. o. Von der Eintheilung derselben, 9. 10. Ihre Gattung 12 en Handelsleuten selbst 
bestimmen, ebend. Dauer derselden, K. r2. Acc. P. für inländ. Profesfionisten und Handwerks- 
leuten. Elassi,ication derselben, &K. 20. Wer dieser Abgabe nicht unterworfen sei, §. 21. Vornab= 
me der Classisicarion, 5. 22. Ausfertigung der Batente I 23. . .- 
AchwtzechnaumemHauptbelegderselben-§.YO-BEAMUUSUUSTIUUntkrIAmssFPMOWPHTMUUSM 
nichtselbststelcenkönnen,c-bcnd.Red)n:1ngs-IMIIUERM-D—.?,7U·Mg«UMWZMADITPMHUM 
A» 202. Gegenstände, die nicht darinn aufgenommen werden sollen, ebend. 
Accis= Register. Acc. Ordn 6. 47. - -«« - 
Agcissverggxhen Bestrafung sder ölbcmss92sDieVerkåuferamsterSachmsmdfurdædmKau- 
ferneinbedungene·Acci7(-E,!·IttichkungVWM’VV«mch-8«568' —- 
Accis-Jeichen, was sie zu enthalten haben, 3. 91. Von den H#upt-und Nebenzeichen, ebend. Vom 
Gebrauch der ged'ueten. Acc. Ordn. . 72. Ben ihrer Unerlaßlichkeit, &. -3. Ausnahmen, §. 74. 
re — Liqmoation derrelden §S. 28. Wie die Acciser fehlende Zeichen zu ersezen haben, ebend. 
ccoucheurs, s. Medicinal-Wesen. derliche Ei 
Actuar. Obliegenheit desselben , Erkennung eines Contrakts, 8. *-*“ Erfrreerliche Eigenschaften 
eine# Aktuars, za#. Was für Eingaben die Oberamts-Actuare nicht Verfertigen dersen, 7. 125. 
Adel. Dessen Rangverhältnis, 7. 226. Die Legitimation wegen unehlicher Geburt und Wiederherstellung 
der Eore ist bei Adelichen, und solchen, die den Charakter des Adels haben, durch den Justiz-Mi- 
nister on S. K. Maj. zu bringen, 218. „ » 
Udcliche gutsbei"iz«er:n Eigene Bie#ralhon für die wirkliche adel. Gutsbesizer und Familien-Aeltesten des 
Konigreichs, 8. 431. f. S. Patrümonial-Herrschaften. s 
Adler-Orden. Kön. grosser Orden des goldenen Adlers. Statuten,. Nr. I.VI. 
Allmanden. Oie Cognition über die Beunzung und Vertheilung derselben steht bei dem Ob. K. Oek. Colle- 
gium, 7. 210. Dießfatsige allerhschsie Normal-Verordnung, 8. 581. (A 
Aemterbese zungen sollen ohne Rüksicht auf den Unterschied der drei chrifllichen Glaubens= Confe sionen ge- 
schehen, 61. Was zum Eintritt in die höheren Staatsämter erfodert werde, 3. Das Stu- 
dieren auf der Unio. Tübingen als Bedingung der Anstellung in Aemtern, 629. Aukahme, ebend. 
Uemter-Tombination, F. Nr. XXill. XXV. Nachträge, 8. XIA. Verhältnisse dere m Ein Oberant 
onibinirten Aemter gegen einander in Beziehung auf Schulden, und andere Praͤstationen, und in 
Jurisdictions = Sachen, 7. 140. 
Amtoboten, s Botenwesen.
	        
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