Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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den bisherigen Feldwebel bei der Koͤnigl. Garde zu Fuß Gaͤrtner zum Poliezei- 
Lieutenant und 
den Accessisten Brodhag und Thorschreiber Krämer zu Polizeischreibern allergnd- 
digst zu ernennen geruht. Den 7. Febr. 1808. 
Bei dem Königl. Lycäum zu Rottweil ist gegenwärtig das dritte Professorat des phi- 
losophischen Cursus nebst der damit verbundenen Caplanei an der dortigen L. Frauen-Kirche 
erledigt. Es wird dies zu dem Ende bekannt gemacht, damit sich die Candidaken um diese 
für die befragte Lehrstelle die Pensa der Rhetorik, Aesthetik(, Geschichte, Pädagogik und 
Didaktik bestimmt seien. 
Da die Schuldienste zu Höchstberg, Oberamts Nekarsulm, und zu Biberach, Ober- 
amts Kirchhausen, durch die am. 6. Febr. erfolgte Beförderung der dasigen Schullehrer in 
Erledigung kamen, so wird solches hiemit zu dem Ende bekaunt gemacht, damit sich die 
Competenten ordnungsmäsig melden können. Zugleich aber wird bemerkt, daß diesenige, 
welche noch nicht geprüft sind, sich einer vorläufigen Prüfung bei dem katholischen Stadr= 
pfarrer Urig in Rekarsulm zu unrerziehen haben. 
  
  
Edictal-Citation. 
Stuttgart. Carl Christian Friderich Hopfenstok, gewesener Kirchenraths-Sekre- 
rarius und Tarator, welcher im Jun. 180#4- wegen beträchtlichen Cassenrests entwichen ist, 
wird hiemit auf allerhöchsten Befehl des Königl. Hochpreißl. Ober-Justiz-Collegi# I. Senats, 
Ad Mand. Cacr. Reg Niaj, aufgefordert, sich innerhalb eines peremtorischen Termins von 
180. Tagen, wovon ihm bo. für den ersten, 60. für den zweiten, und bo. für den dritten 
und lezten Termin hiemit anberaumt werden, bei unterzeichneter Behörde einzufinden, und über 
seine schwere Vergehungen zu verantworten, widrigenfalls er zu gewärtigen habe, daß nach 
fruchrlos verstrichenem Termin wider ihn, was Rechtens ist, in Contamaeiam gesprechen wer- 
den würde. Den 31. Jul. 1307. Königl. Stadt Oberamt. 
Laichingen. Oie durch den Tod des ersten Schul-Lehrers allhier offene Stelle isi durch eine ge- 
sezmäsige Wahl zu ersezen, wozu Donnerstag der 25. Febr. ausersehen ist. Die Competenten müsen 
mit Ober-Conststoral= und andern gültigen Zeugnissen versehen, und im Stande seyn, den Kindern der 
hiesigen Honoratioren wenigstense in den Anfangsgründen der lateinischen Sprache Unterricht zu geben, 
der 4 aufgestelltun Kirchen= uno Instrumental-Masik vorzustehen, auch vorzusingen, wenn die Orgel 
nicht gespielt wird. Die Besoldung Geträgt nach der Competenz Berechnung nebst geraumiger Wohnung, 
Scheuer und einem Kuchen-, aneh einem besondern Sezling-Gärtle gegen 290 fl., wovon kein Propisor 
zu unterhalten ist. Den 3. Febr. 10S. Gemeinschaftl. Amt und Magistrat allda. 
Beuttelsbich. Bei der Königl. Cameral-Verwaltung dahier werden 12 Aymer 12 Imi 180## 
herrschaftl. Gefällnein, welche nach allerhöchstem Befehl vom 10. Jan. d. J. sub hasta zum Verkauf 
unsgesezt worden, Montag den 15. Febr. Vormittags 16 Uhr dffentlich entweder ganz, oder je nachdem 
auch theilweise unter Vorbehalt allerhöchster Ratifccation verkauft werden. Den 
  
sich Liebhaber find#n, ster 2 
21. Jan. 1808. Koͤn. Cameral-Verwaltung allda. 
Blaubeuren. Unterzeichnetes Königl. Cameralamt hat den allerhöchsten Auftrag, von hiesigen 
herrschaftlichen Reclitäten folgende nun entbehrlich gewordene entweder zu verkaufen, oder zu verpachten,
	        
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